Geschäftsführung und Haftung bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist in den §§ 705 ff. BGB geregelt. Das Wesen dieser Rechtsform besteht darin, einen vereinbarten Beitrag zu leisten, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Seit...