Privatinsolvenz – Alles was Sie zum Privatinsolvenzverfahren wissen müssen

In vielen Teilen Deutschlands und der übrigen EU wie beispielsweise in Österreich sind Bürger hoch verschuldet. Wer nicht mehr weiß, wie die Verbindlichkeiten abgezahlt werden sollen, kann sich buchstäblich in die Privatinsolvenz retten. Ziel ist es hier, am Ende eine Restschuldbefreiung zu erreichen. Der Schuldner ist dann regelmäßig vollständig schuldenfrei.

Arten von Insolvenzverfahren

Der Gesetzgeber sieht hier zwei Verfahrensarten, nämlich das Verbraucherinsolvenzverfahren sowie das Regelinsolvenzverfahren, vor. Selbstständige Schuldner und Unternehmen unterliegen grundsätzlich dem Regelinsolvenzverfahren. Ausnahmsweise können Sie als ursprünglich selbstständiger Schuldner die Privatinsolvenz vorziehen, wenn keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen und es u. a. nicht mehr als 20 Gläubiger gibt. Ihre Vermögensverhältnisse müssen überschaubar sein. Sind Sie als Privatperson überschuldet, so greift für Sie ansonsten nicht die Regelinsolvenz, sondern das Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Verbraucherinsolvenz hat gegenüber der Regelinsolvenz Vorteile. Eine Gerichtsverhandlung muss nicht unbedingt stattfinden. Im Prinzip kann sofort ein Insolvenzverwalter eingesetzt werden, der im Privatinsolvenzverfahren Ihnen gegenüber als Insolvenzschuldner weniger Befugnisse hat. Die Verbraucherinsolvenz setzt einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern voraus. Dieser sollte unter der Führung einer anerkannten Schuldnerberatung durchgeführt werden. Wenn dieser erfolgreich ist, bleibt die Gerichtsbarkeit außen vor. Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, muss Ihnen Ihre Schuldnerberatung dieses Scheitern schriftlich bestätigen. Bei einem erfolgreichen außergerichtlichen Einigungsversuch wird das gesamte Verfahren wesentlich abgekürzt.

Verbraucherinsolvenzverfahren bei Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist ein formaler Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, und zwar unter Beifügung der Bestätigung über den gescheiterten Einigungsversuchs. Ganz wichtig ist an dieser Stelle, dass dieser Antrag von vorneherein gut vorbereitet wird. Das zuständige Insolvenzgericht benötigt nämlich eine Aufstellung über die Vermögensverhältnisse des Schuldners. Auch im Rahmen der Verbraucherinsolvenz müssen Sie in diesem Zusammenhang u. a. eine Aufstellung über Ihre Verbindlichkeiten einreichen, und zwar mit den dazugehörigen Unterlagen wie beispielsweise vollstreckbare Titel, Mahnungen etc. Keineswegs vergessen dürfen Sie den gleichzeitigen Antrag auf Erteilung einer Restschuldbefreiung. Vergessen Sie den Antrag oder versäumen Sie die Frist, diesen zu stellen, wird Ihnen am Ende des Verfahrens auch keine Restschuldbefreiung bewilligt. Das zuständige Insolvenzgericht unternimmt dann von sich einen gerichtlichen Einigungsversuch. Scheitert dieser auch, ist das weitere Insolvenzverfahren dafür da, das verwertbare Vermögen des Schuldners zu gewissen Quoten unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes an die einzelnen Gläubiger zu verteilen. Diese Verteilung erfolgt über einen als Treuhänder eingesetzten Insolvenzverwalter. Nach Verteilung des verwertbaren Masse setzt das Insolvenzgericht einen Schlusstermin an, zu dem alle Verfahrensbeteiligten wie Schuldner, Gläubiger sowie Treuhänder geladen werden. Wenn für Sie als Schuldner alles günstig läuft, beschließt das Insolvenzgericht Ihre Restschuldbefreiung. Voraussetzung ist, dass Sie während der sog. Wohlverhaltensphase Ihren Obliegenheiten wie Mitteilungspflichten über etwaige Einkommens -und Vermögensveränderungen, der Abführung des pfändbaren Einkommensanteils, der Ausübung einer Erwerbstätigkeit bzw. der Suche nach einer angemessenen Erwerbstätigeit etc. nachgekommen sind. Diese Wohlverhaltensphase dauert regelmäßig fünf bis sechs Jahre. Eine Abkürzung auf 3 Jahre ist möglich, vorausgesetzt, es werden mindestens 35% der Forderungssumme beglichen.
Fazit: Mit dem Insolvenzverfahren können Sie in Deutschland und ähnlich in Österreich einen wirtschaftlichen Neubeginn realisieren.

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