Vorgehen bei Kundeninsolvenz

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Eine Antwort

  1. Meike sagt:

    Wichtig ist vor allem nicht einfach die Rechnung ausbuchen. Viele Gläubiger stecken den Kopf in den Sand, wenn sie hören, dass der Schuldner insolvent ist. Dabei gibt es auch Möglichkeiten auch bei insolventen Firmen noch an sein Geld zu kommen, z. B. der Eigentumsvorbehalt oder die Geschäftsführerhaftung. (siehe auch https://www.ra-wollangk.de/anwalt-fuer-inkasso/) Es ist auch möglich, dass der Schuldner das Insolvenzverfahren gar nicht abschließt und dann so gestellt wird, als hätte es nie eines gegeben. Dann kann man ungehindert wieder vollstrecken.

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