Falle Fahrtenbuch: Auf das kommts bei der Steuerprüfung an
Im Bereich der Fahrtenbücher wird bei Steuerprüfungen auf einige Dinge in einem besonderen Maße geachtet. Es sollte nicht das Risiko eingegangen werden, das Misstrauen der Steuerprüfer zu erregen, weil das Fahrtenbuch nicht sorgfältig geführt wurde. Worauf geachtet wird, zeigt der folgende Beitrag.
Gute Begründungen für Umwege
Wenn die tatsächliche Fahrt von Punkt A zu Punkt B mehr Kilometer beträgt, als der schnellste Routenplaner vorgibt, sollte es dafür eine gute Begründung geben. Diese Begründung sollte auch umgehend im Fahrtenbuch dokumentiert werden. Beispielsweise kann dies nötig werden, wenn eine Route geändert wird, weil es auf dem ursprünglichen Weg eine massive Staubildung gibt und diese umfahren werden muss. Auch, wenn zusätzliche Kilometer fällig geworden sind, weil noch weitere Kunden auf dem Weg zu dem ursprünglichen Kunden besucht wurden, sollte dies unbedingt vermerkt werden.
Steuerprüfung: Privatfahrten korrekt dokumentieren
Es sollte unbedingt verhindert werden, dass private Fahrten in der Dokumentation fehlerhaft angegeben werden. Hier kommt es darauf an, dass nur die Kilometer angegeben werden, die wirklich gefahren wurden – dies ist also recht simple. Auf andere Ziele oder etwaige Gründe für die private Fahrt sollte verzichtet werden. So können Fehler direkt ausgeschlossen werden, welche die Steuerprüfer hellhörig machen würden.
Zu häufiges Tanken
Dem Steuerprüfer fällt es mit Sicherheit aus, wenn zweimal hintereinander in zu kurzen Abständen getankt wurde. Dies kann durch die Kilometer, die laut Fahrtenbuch in diesen Abständen gefahren wurden, nämlich sehr schnell nachgeprüft werden.
Fahrtenbuch muss zu den Belegen passen
Wenn die Belege für Tankfüllungen oder Parken nicht zu den Orten passen, an denen der Wagen laut dem Fahrtenbuch gewesen ist, ist dies ein Problem. Das gleiche gilt für Belege von Tagen, in denen der Wagen eigentlich gar nicht bewegt wurde. Dies kann natürlich normalerweise nicht passieren, wenn die Dokumentation sorgfältig geführt wird. Die Angaben können allerdings durcheinander kommen, wenn die Eintragungen nur nachlässig vorgenommen werden. Deshalb sollten alle Fahrten sofort eingetragen werden, damit solche Fehler gar nicht erst passieren können.
Die Kilometerangaben beim Werkstattbesuch
Auf der Rechnung des Werkstattbesuchs wird in der Regel der Kilometerstand des Wagens vermerkt. Wenn dieser nicht mit den Dokumentationen im Fahrten-Buch übereinstimmt, kann der Grund bei den Werkstätten liegen, welche die Eintragungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt haben. Dies fällt den Steuerprüfern allerdings auf. Deshalb sollte nach dem Besuch der Werkstatt die Rechnung diesbezüglich kontrolliert werden und diese, falls nötig, korrigiert werden.