Umsatzsteuer: Wann die Vermittlungsprovision steuerfrei ist

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5 Kommentare

  1. Peter Witte sagt:

    Hallo,
    habe ein Immobilienmakler beauftragt meine Immobilie in D zu verkaufen. Bin Auslandsdeutscher und nicht steuerpflichtig in D. Es stellt sich die Frage, muß ich UmsatzSteuer/MWSt zahlen auf die Provision. Die Maklerfirma sagt, ja, da das Objekt in D liegt! Stimmt das?

    • Wohlfarth, C. sagt:

      Die Maklerfirma hat Recht. Der Ort bestimmt sich gem. § 3a Abs. 3 Nr. 1 b UStG. Somit gilt die Leistung als in Deutschland ausgeführt, da sich die zu vermittelnde Immobilie in Deutschland befindet.

  2. Wohlfarth, C. sagt:

    Bitte prüfen Sie die Aussage bezüglich der grenzüberschreitenden Vermittlungsprovisionen. Im B2B Bereich gilt grds. der § 3a Abs. 2 UStG, wenn kein anderer Ausnahmetatbestand greift. D.h. es kommt zur Ortsverlagerung dahin, wo der Auftraggeber sein Unternehmen betreibt und § 13b Abs. 1 UStG (Reverse-Charge-Verfahren) ist anzuwenden, also kein Umsatzsteuerausweis seitens des Leistenden, UStID soweit es sich um EU-Unternehmer handelt, Angabe in der Zusammenfassenden Meldung. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Umsatzsteuer abzuführen und hat ggf. den Vorsteuerabzug, wenn er umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt.
    Der Passus mit der Einfuhrumsatzsteuer ist komplett falsch. EUSt entsteht nur auf Warenbewegungen und bei Lohnveredelung in Bezug auf das Drittland, aber nie für gesondert erbrachte Vermittlungsleistungen.
    Ansonsten ist bei Erbringung ins Ausland § 3a UStG zu prüfen. Im B2B Bereich handelt es sich oft um Fälle der Ortsverlagerung an den Sitzort des ausländischen Unternehmers (Auftraggebers), wenn keine Ausnahmen greifen, d.h. in Deutschland liegt eine nicht steuerbare sonstige Leistung vor. Umsatzsteuer ist nicht auszuweisen.

  3. Eva Berger sagt:

    Hallo,
    unser Dorfladen verkauft im Namen des ortsansässigen nicht umsatzsteuerpflichtigen Fischereivereins Fischerkarten. Diesen Erlös erhält der Verein und wird nicht über die Kasse des Ladens abgerechnet, sondern extra gesammelt und dann dem Verein von Zeit zu Zeit übergeben. Der Dorfladen erhält pro verkaufte Karte 2,– € (Provision?), die in der Kasse als Erlös erfaßt werden. Ist dieser Erlös beim Dorfladen steuerpflichtig? Vielen Dank im Voraus. MfG Eva Berger

  4. Michael Ehrl sagt:

    Hallo, ich möchte einen Oldtimer über eine Firma (Vermittler) verkaufen. Die Provision soll 8% incl 20% Mehrwertsteuer sein. Ist das denn rechtens?

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