Die Berechnung von Verzugszinsen beim Zahlungsverzug

Was sind Verzugszinsen?

Stellen Sie einem Kunden eine Rechnung, die dieser nicht in einem vorgegebenen Zeitraum bezahlt, brauchen Sie nicht zu warten, bis der Kunde tätig wird. Nach einer freundlichen Zahlungsaufforderung, bei der Sie eine Zahlungsfrist festsetzen, gerät der Schuldner in Zahlungsverzug.

Auch ohne Mahnung kann ein Schuldner in Zahlungsverzug geraten. Nach dem deutschen Recht hat ein Kunde maximal 30 Tage Zeit, eine Rechnung zu bezahlen. Lässt er diese Frist verstreichen, gerät er in Zahlungsverzug.

Haben Sie in der Rechnung für die Zahlungsfrist ein festes Datum gesetzt, gerät der Schuldner automatisch in Verzug, sobald der Tag abgelaufen ist. Eine Mahnung brauchen Sie dem Kunden in diesem Fall nicht zukommen zu lassen.

Ist Ihr Schuldner mit der Zahlung im Verzug, sind Sie berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen gegen ihn festzusetzen.

Im Gegensatz zu den Mahngebühren ist die Höhe von Verzugszinsen gesetzlich geregelt.

Wie werden Verzugszinsen berechnet?

Bei den Verzugszinsen sind zwei Faktoren zu berücksichtigen. Dies sind der Basiszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank festgesetzt wird und der Verzugszinssatz.

Beim Verzugszinssatz muss hinsichtlich des Schuldners unterschieden werden. Handelt es sich um einen privaten Abnehmer, liegt der Zinssatz für den Verzug bei 5%. Ist der Schuldner Unternehmer können Sie einen Zinssatz von 9% anwenden.

Der Basiszinssatz für das Jahr 2019 liegt bei -0,88%. Der Verzugszinssatz beträgt bei einem privaten Kunden 4,12% und bei einem Unternehmer 8,12%.

Sollen die Zinsen für den Verzug eines anderen Jahres berechnet werden, muss der für das betreffende Jahr jeweils geltende Basiszinssatz angewandt werden. Informationen zu älteren Basiszinssätzen bekommen Sie auf der Webseite der Deutschen Bundesbank.

Ein Beispiel zur Berechnung

Eine freie Lektorin schickt an einen Autor eine Rechnung über insgesamt 580,00 Euro. Das Rechnungsdatum ist der 16. Oktober. In der Rechnung bittet die Lektorin den Autor um Überweisung des Rechnungsbetrages bis zum 31. Oktober.

Am 02. November stellt die Lektorin fest, dass das Geld nicht eingegangen ist. Da sie dem Autor in der Rechnung ein festes Datum als Zahlungsfrist genannt hat, braucht sie ihm keine Mahnung zu schicken. Der Autor ist mit Ablauf des 31. Oktober in Zahlungsverzug geraten. Am 30. November überweist er das Geld.

Trotz der Zahlung ist die Lektorin berechtigt, dem Autor die Zinsen für den Verzug in Rechnung zu stellen. Da der Autor Unternehmer ist, beträgt der Zinssatz 8,12%. Da das Jahr 365 Tage liegt der tägliche Zinssatz bei 0,2224 %.

Der Zinsen des Verzugs sind für 30 Tage (01. November bis 30. November) zu berechnen. Die Verzugszinsen betragen 6,67 Euro.

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Eine Antwort

  1. Anonym sagt:

    8,12% geteilt durch 365 sind 0,02224%. Meines Erachtens haben Sie eine Null hinter dem Komma vergessen. Auch komme ich nach der Formel K * p * t / (100 * 365) auf 3,87 Euro.

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