USt-IdNr. auch für Kleinunternehmer
Häufig wird darüber diskutiert und die Meinungen gehen weit auseinander, doch auch Kleinunternehmer können die Umsatz-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf herkömmlichen Wege beantragen. Als Kleinunternehmer sind alle diejenigen zu verstehen, die unter den § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) fallen, dessen Vorjahresumsatz geringer als 17.500 Euro ausfiel und der erwartete Umsatz im aktuellen Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Diese Unternehmen -die nach § 19 UStG veranlagt sind- können somit keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und damit auch keine Vorsteuer geltend machen. Die USt-IdNr. kann jedoch beantragt werden. Sie ist sogar notwendig, wenn EU-weite Geschäfte mit anderen Unternehmern oder Freiberuflern getätigt werden sollen. Gleichzeitig kann die Identifikationsnummer auf allen Rechnungen und auch im Impressum bei Onlineauftritten eingetragen werden, sie dient dann als Ersatz für die persönliche Steuernummer, die künftig als Angabe entfallen kann (§ 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz). Wer hingegen auch die private Steuernummer mit angibt, muss damit rechnen, dass vertrauliche Informationen ausgekundschaftete werden können.
Kleinunternehmer und EU-weite Geschäfte
Ob Waren oder digitale Dienstleistungen. Immer mehr Kleinunternehmer haben eine wachsende Anzahl von geschäftlichen Kunden aus der EU. Die Umsatz-Identifikationsnummer ist somit ein wichtiges Kriterium. Nach § 27 a UStG in Verbindung mit § 1 a Abs. 3 und 4 UStG dürfen somit auch Kleinunternehmen eine Umsatz-Identifikationsnummer beantragen.
Antrag für Kleinunternehmen
Kleinunternehmer können die Umsatz-Identifikationsnummer direkt bei dem zuständigen Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis beantragen.
Adresse:
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis
Fax: 0228-406-3801
Der Antrag auf Erteilung kann formlos (auch per Fax) gestellt werden. Name, Geburtsdatum und Steuernummer sowie zuständiges Finanzamt reichen als Angaben aus. Alternativ kann über die Webseite des Bundeszentralamtes auch ein Online-Antrag eingereicht werden. Der Versand der 11-stelligen USt-IdNr. erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen.
Das Verfahren ist sehr kompliziert. Einerseits liest man, dass Kleinunternehmer enie Ust-Id-Nummer beantragen können oder sogar müssen, wenn sie EG weit vertreiben z.B. Ebay fordert dies ab 01.07.2021). Will man dies aber auf dem Online-Formular machen, findet man bei der Unternehmensform den Begriff ‚Kleinunternehmer‘ nicht. Wählt man ersatzweise den Begriff ‚Hausgewerbe‘ oder ‚Sonstiger Gewerbetreibende‘ kommt als Hinweis, dass eine USt-Id nicht vergeben werden kann. Also alles sehr unbefriedigend
Mit freundlichen Grüßen
Robert Zellerhoff
Das gleiche Problem habe ich leider auch. Seit dem kann ich bei eBay nicht verkaufen .
Gleiches Problem! Wurde hier schon eine Lösung gefunden?