Existenzgründungszuschuss: Gründungszuschuss beim Arbeitsamt beantragen

Viele Menschen träumen davon, sich selbstständig zu machen. Machen fehlt aber einfach der Mut dazu. Die vermeintlich sichere berufliche Situation ist dann doch die angenehmere Lösung. Wird man doch Arbeitslos ist das erst einmal ein Schock. Aber warum soll man sich dann nicht neu orientieren und den Sprung in die Selbstständigkeit wagen? Arbeitslosengeld-I-Empfänger können dafür einen Gründungszuschuss beantragen.

Der Existenzgründungszuschuss für den Neuanfang

Bei der Planung einer Selbstständigkeit kommt irgendwann die Frage auf, wie man seine laufenden privaten Kosten decken kann. Schließlich müssen private Ausgaben für Miete, Energiekosten und Versicherungen weiter gezahlt werden. Arbeitslosengeld-I-Empfänger, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchten, können dafür einen Existenzgründungszuschuss beantragen. Die Höhe des Zuschusses wird grundsätzlich sechs Monate lang in der Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes gewährt. Dazu kommt eine monatliche Pauschale von 300 Euro für Sozialversicherungsabgaben. Falls sich die Selbstständigkeit nach Ablauf der sechs Monate noch nicht vollständig trägt, kann ab den 7. Monat bis zum 15. Monat eine Verlängerung beantragt werden. In diesem Fall erhältst Du allerdings nur noch die Pauschale von 300 Euro. Und nur dann, wenn ersichtlich ist, dass Dein Geschäftsmodell Erfolg verspricht.

Der Businessplan ist der wichtigste Punkt

Der Gründungszuschuss ist eine sogenannte Kann-Leistung. Das heißt, Du hast keinen Anspruch auf Bewilligung der Leistung. Außerdem musst Du ein paar Bedingungen zwingend einhalten. Zum einem musst Du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Zum anderen musst Du Dein Geschäftskonzept in Form eines Businessplan vorstellen. Dein zuständiger Sachbearbeiter entscheidet dann darüber, ob Du den Gründungszuschuss erhältst. Hier ist auch der größte Kritikpunkt zu finden. Viele Sachbearbeiter sind eher daran interessiert, Dich schnell zu vermitteln. Dazu kommt das Sachbearbeiter in der Regel unzureichende Kenntnisse über Märkte und Geschäftspraktiken besitzen. Dementsprechend überzeugend musst Du Deine Unterlagen gestalten.

Was in Deinen Businessplan gehört

Detailliert zu erklären, was in Deinen Businessplan gehört, würde den Rahmen des Artikels sprengen. Dennoch sollen die wichtigsten Bestandteile hier kurz einmal erwähnt werden, auf die das Amt bei der Beantragung des Existenzgründungszuschuss besonders viel wert legt.

  • Geschäftsidee/Tätigkeit: Hier ist es wichtig, dass Du eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstrebst. Vorsichtig sein solltest Du bei der Angabe von anderen Haupt- oder Nebentätigkeiten. Diese könnten zur Ablehnung führen, da Deine Konzentration ausschließlich auf die Selbstständigkeit gerichtet sein soll.
  • Tragfähigkeit: Lass durch eine unabhängige Stelle (IHK, Bank, Unternehmensberater) prüfen, ob Deine Geschäftsidee finanziell tragbar ist.
  • Qualifikation: Erläutere, weshalb welche Kenntnisse (Ausbildung, Studium oder Meisterausbildung) Du auf dem gewählten Gebiet besitzt.
  • Motivation: Neben der fachlichen Qualifikation erkläre hier, wodurch Du Dich gegenüber
    Konkurrenten absetzt.
  • persönlicher Background: Erläutere, weshalb Dich die Agentur für Arbeit nur schwer in eine sozialversicherungspflichtige Stelle vermitteln kann.
  • Rentabilitätsvorschau: Erstelle für die ersten zwei bis drei Jahre eine Finanzplanung. Sei dabei aber nicht zu optimistisch, da sonst die Förderung angelehnt werden könnte. Rechne eher pessimistisch. Diese Zahlen lassen sich besser begründen.

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