Steuererklärung – auch für Rentner ratsam

Die Vermutung, dass auf Renten keine Steuern zu zahlen sind, hält sich hartnäckig unter Rentnern. Allerdings ist das nicht korrekt, denn auf Renten entfallen in vielen Fällen Steuern, die es zu zahlen gilt.

Die Steuererklärung ist auch für Rentner sinnvoll

Auch für Rentner ist es ratsam, eine Steuererklärung abzugeben, da Renten seit einigen Jahren besteuert werden. Seit 2025 besteht eine bundesweit einheitliche Regelung des Rentenrechts in Deutschland, wodurch die Unterschiede, die bislang zwischen Ost- und Westdeutschland bestanden, entfallen. Diese Unterschiede waren dadurch entstanden, dass im Osten ein Umwertungsfaktor zur Rentenberechnung herangezogen wurde, der über mehrere Jahre abgeschmolzen wurde. Da die Anpassung des Rentenrechts sich auf die Berechnung der Rente auswirkt, kann sie für einige Rentner und Rentnerinnen zu Veränderungen führen. Hierbei wird betrachtet, wie hoch die Rentenerhöhungen der letzten 10 Jahre ausgefallen sind. Der Dienstleister Smartsteuer ermöglicht es, die Steuererklärung bequem online im Browser zu erledigen und sich eine eventuelle Steuerersparnis berechnen zu lassen. Das Installieren einer Software ist hierbei nicht notwendig.

Eine Steuererklärung muss zwingend abgegeben werden, wenn der Grundfreibetrag des steuerpflichtigen Anteils der Jahresbruttorente überschritten wird. Dieser beträgt aktuell 24.192 Euro für Verheiratete und 12.096 Euro für Alleinstehende. Der Rentenbezugsmitteilung können Sie entnehmen, wie hoch der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente ist. Grundsätzlich hängt dieser jedoch vom Rentenbeginn ab und bleibt auch in darauffolgenden Jahren unverändert. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Rente jährlich am 01. Juli erhöht wird, was als Rentenanpassung bezeichnet wird. Diese Rentenanpassung kann dazu führen, dass Sie plötzlich steuerpflichtig werden. Dass eine Steuererklärung abgegeben wird, bedeutet jedoch nicht, dass auch Steuern zu zahlen sind. Bei einer Vielzahl der Rentnerinnen und Rentnern befindet sich der steuerpflichtige Rentenanteil nach dem Abzug aller relevanten Posten unter dem Grundfreibetrag, wodurch zahlreiche Renten trotz Einreichen einer Steuererklärung steuerfrei bleiben.

Von der Steuererklärung befreit sind lediglich Rentner und Rentnerinnen, bei denen ersichtlich ist, dass der steuerliche Grundfreibetrag weder zum aktuellen Zeitpunkt noch in der Zukunft überschritten wird. Ob Sie eine Steuererklärung einreichen müssen oder nicht, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Hierzu zählen Einkünfte des Ehe- oder Lebenspartners, Veränderungen der Einkommenssituation sowie steuerpflichtige Einnahmen aus Mieten, Dividenden oder Zinsen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Finanzamt.

Das gilt es bei der Steuererklärung im Rentenalter zu beachten

Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht einreichen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, wird das Finanzamt Sie auf dem Postweg dazu auffordern, dies zu tun. Sie erhalten sodann die Möglichkeit, die Steuererklärung unter Zahlung eines Verspätungszuschlags nachzureichen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Finanzamt ein Zwangsgeld verhängen. Des Weiteren wird eine Schätzung Ihrer steuerlichen Situation erfolgen, die Steuernachzahlungen mit sich bringen kann.

Beiträge, die Sie in Ihre Rentenversicherung einzahlen, können Sie seit 2023 von der Steuer absetzen. Auch Sonderausgaben wie weitere Versicherungsausgaben und Spenden sowie Kosten für eine Haushaltshilfe, Krankheitskosten und Handwerksleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Beim Bearbeiten der Steuererklärung muss zwingend die Anlage R ausgefüllt werden, denn in dieser werden Renten, die Sie innerhalb Deutschlands beziehen, erfasst. Sollten Sie zusätzlich Renten aus dem Ausland beziehen, muss je nach Art auch die Anlage R-AC / bAV oder R-AUS bearbeitet werden. Einkünfte aus Kapitalerträgen erden in der Anlage KAP erfasst und solche aus Verpachtung und Vermietung in der Anlage V.

Grundsätzlich lohnt es sich, bereits während des Berufslebens in die Altersvorsorge zu investieren, denn somit können Sie Ihre Steuerbelastung im Rentenalter erheblich minimieren.

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