Leasingraten verbuchen – darauf müssen Sie achten

Leasing – Definition und buchhalterische Behandlung

Was ist Leasing?

Leasing bedeutet, dass ein Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Wirtschaftsgut zur Nutzung überlässt. Die beiden Parteien schließen einen Vertrag über einen beweglichen oder unbeweglichen Gegenstand ab. Für die Überlassung zahlt der Leasinggeber eine Leasingrate. Mit dem Abschluss des Vertrages wird der Leasinggeber nur Besitzer des Gegenstandes. Eigentümer bleibt der Leasingnehmer. Der Leasinggeber profitiert, weil der Leasingvorgang die Liquidität seines Unternehmens nicht in dem Maß belastet, wie dies bei einem Kauf der Fall wäre.

Das Leasing kommt in der Praxis in unterschiedlichen Ausprägungen vor:

Beim Operating Leasing können die Rechte und Pflichten von Leasingnehmer und Leasinggeber mit denen verglichen werden, die den Parteien bei einem Mietvertrag entstehen. Die Laufzeit ist kürzer als die Nutzungsdauer des Gegenstandes. Beide Parteien steht die Möglichkeit offen, den Vertrag kurzfristig zu kündigen. Der Leasinggeber schreibt das Leasinggut ab. Ist der Leasingnehmer ein Unternehmer, der seinen Gewinn nach steuerlichen Grundsätzen ermittelt (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung) kann er die Leasingraten gewinnmindernd als Betriebsausgaben berücksichtigen.

Das Financial Leasing entspricht einer Finanzierung. Der Leasingvertrag wird zeitlich genau bestimmt. In dieser Zeit kann er weder vom Leasingnehmer noch vom Leasinggeber gekündigt werden.

Wie wird Leasing im Steuerrecht behandelt?

Für die steuerliche Behandlung sind die Vereinbarungen im Leasingvertrag entscheidend. Der Leasingnehmer weist den Gegenstand im Anlagevermögen seiner Gewinnermittlung aus. Bei dem Leasingnehmer wird der Gegenstand bilanziell gar nicht erfasst. Die Leasingraten werden hier als Betriebsausgaben berücksichtigt.

Private Fahrten mit einem Leasingfahrzeug müssen steuerlich entsprechend behandelt werden. Hierzu stehen dem Leasingnehmer zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Entweder listet er alle Fahrten – privat und betrieblich – in einem Fahrtenbuch auf. Der Fahrzeughalter muss bei den Einträgen auf eine chronologische Reihenfolge achten. Am Ende des Erfassungszeitraums ermittelt er anhand des Fahrtenbuchs den privaten Anteil.

Die 1 Prozent Regelung geht vom Bruttoneuwagenpreis des Fahrzeugs aus. Ein Prozent dieser Bemessungsgrundlage stellt für den Unternehmer einen geldwerten Vorteil dar, den er als betriebliche Einnahme versteuern muss.

Die Verbuchung eines Pkw Leasing

Möchte der Leasinggeber die Leasingraten verbuchen, kann er die darin enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Beispiel

Ein Unternehmer hat von einem Autohaus ein Fahrzeug geleast. Die monatlichen Leasingraten betragen 300 Euro zuzüglich eines Umsatzsteuerbetrages von 57 Euro. Wird die Leasingrate per Banküberweisung bezahlt, lautet die dazugehörige Buchung wie folgt:

Mietleasing 300 Euro

Abziehbare Vorsteuer 19 % 57 Euro an Bank 357 Euro.

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