Rechnungen mit Steuerschuldumkehr verbuchen – Das Reverse Charge Verfahren

Was ist das Reverse Charge Verfahren?

Das Reverse Charge Verfahren ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer, der mit der Steuerschuldumkehr gleichgesetzt werden kann.

Ein umsatzsteuerpflichtiger Rechnungsersteller ist in der Regel dafür verantwortlich, in seiner Rechnung die Umsatzsteuer auszuweisen und diese an das Finanzamt abzuführen. Bei der Steuerschuldumkehr wird die Verpflichtung an den Empfänger der Rechnung abgegeben. Umsatzsteuerlich wird die Lieferung am Ort des Empfängers erbracht. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Empfänger ebenfalls um einen Unternehmer handelt.

Das Reverse Charge gilt, wenn der Empfänger einer Lieferung seinen Sitz im Ausland hat. Die Umsatzsteuer wird in diesem Land fällig. Da der Rechnungsaussteller im Ausland sitzt, wird die Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger übertragen.

Bekannte Beispiele, bei denen die Steuerschuldumkehr bis zum Brexit zur Anwendung kam, sind Google Adwords oder Facebook, weil beide Unternehmen ihren europäischen Hauptsitz in Irland haben.

Die Rechnung einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Liefert ein deutscher Verkäufer seine Waren z. B. an einen Unternehmer in Italien, wird die Lieferung in Italien erbracht. Das Umsatzsteuerrecht spricht von einer innergemeinschaftlichen Lieferung, die für den deutschen Unternehmer steuerfrei ist.

Für den italienischen Unternehmer ist die Lieferung ein innergemeinschaftlicher Erwerb. Er ist für die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich. Da er diese aber in gleicher Höhe als Vorsteuer wieder geltend machen kann, fällt keine Steuer an.

Für die Behandlung einer innergemeinschaftlichen Lieferung muss die Rechnung ein entsprechendes Aussehen haben. Dies bedeutet, dass in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf. Angegeben werden der Nettobetrag und der Hinweis, dass es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt. Weiter muss diese Rechnung die Umsatzsteuer-ID des Rechnungsausstellers und die des Rechnungsempfängers enthalten.

Die Umsatzsteuer-ID bekommt ein deutscher Unternehmer auf Anfrage bei dem Bundeszentralamt für Steuern.

Den Rechnungsaussteller trifft die Pflicht, sein Finanzamt über die Lieferung zu informieren. Die Aufgabe erfüllt er, indem er einmal im Quartal eine Zusammenfassende Meldung (ZM) bei seinem Finanzamt einreicht. Hier werden alle innergemeinschaftlichen Lieferungen aufgeführt, die der Unternehmen in dem zurückliegenden Zeitraum getätigt hat.

Die buchhalterische Behandlung der Steuerschuldumkehr

Die Buchung der Steuerschuldumkehr erfolgt analog beim leistenden und beim empfangenden Unternehmer.

Wurde z. B. eine Ware im Wert von 2.000 Euro geliefert, muss der leistende Unternehmer die folgende Buchung vornehmen:

Bank 2.000 Euro an Erlös aus steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung 2.000 Euro

Der ausländische Leistungsempfänger behandelt den Vorgang in seiner Buchhaltung wie folgt:

Innergemeinschaftlicher Erwerb 2.000 Euro an Bank 2.000 Euro

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner