Was bei der Gestaltung der AGB zu beachten ist

Was sind die AGB?

Die AGB sind die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«. Als Teil eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages gehören sie zum Geschäftsverkehr. Die AGB regeln bestimmte Bedingungen, die der Anbieter der Leistung vorgibt. Auf der anderen Seite müssen die Bedingungen mit den gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz übereinstimmen. Tun sie dies nicht, verletzt der Verantwortliche das Wettbewerbsrecht und muss mit Abmahnungen und hohen Kosten rechnen.

Wenn der Kunde einen Auftrag bestätigt, erklärt er sich mit den AGB einverstanden. Dies bedeutet, er stimmt den genannten Bedingungen zu und handelt danach.

Ein Muster für die AGB sollte nur als Orientierung für die Erstellung der eigenen AGB dienen, um sich selber Rechtssicherheit zu verschaffen. Von einer unüberarbeiteten Verwendung ist abzuraten, weil die AGB gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen (§§ 305 bis 310 BGB) und das Muster für die AGB möglicherweise nicht den aktuellen Rechtsstand wiedergibt. Zudem unterliegen die Angaben in den AGB dem Urheberrecht. Wer die Angaben eines anderen Unternehmers ohne Erlaubnis übernimmt, läuft Gefahr viel Geld für Abmahnungen ausgeben zu müssen.

Was muss in den AGB stehen?

In den AGB von Online-Geschäften und von anderen Unternehmen müssen aber auch Inhalte aufgeführt werden, die überall gleich sind. Hierzu gehören insbesondere die Angaben zu Preisen und Zahlungsbedingungen. Sind z.B. Ratenzahlungen oder Vorauszahlungen auf eine Lieferung oder eine Leistung möglich, muss dies in den AGB verankert sein. Die Zahlungsfälligkeit sollte auch in den AGB aufgeführt werden. Durch einen Verweis auf die AGB wird es dem Lieferanten später leichter gemacht, eine versäumte Zahlung anzumahnen. In der Ergänzung zu dem Vertrag sollte ebenfalls ein Passus auftauchen, der dem Lieferanten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einen Eigentumsvorbehalt zusichert. Hat der Kunde die Ware bekommen, aber noch kein Geld überwiesen, besteht für den Lieferanten so die Möglichkeit, die Rücklieferung der Ware oder die vollständige Zahlung des Kaufpreises zu fordern.

Ganz besonders wichtig ist, dass der Kunde auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wird. Im allgemeinen Geschäftsverkehr gilt das Recht des Kunden einer Lieferung oder einer Leistung zu widersprechen für zwei Wochen. Fehlt in den AGB der entsprechende Hinweis verlängert sich diese Frist auf ein Jahr.

Was Selbstständige und Kleinunternehmer beachten müssen

Auch wer als Selbständiger oder Kleinunternehmer sein Geld verdient, sollte nicht darauf verzichten, die Bedingungen für den Kauf seiner Waren oder die Erbringung seiner Dienstleistung in den AGB zu fixieren.

Wer sich gerade erst selbstständig gemacht hat, wird mit zunehmender Erfahrung mehr und mehr lernen. Diese Entwicklung vollzieht sich oft auch in den AGB eines selbstständig tätigen Unternehmers. Deshalb sollte er in gewissen Abständen prüfen, ob seine AGB auf dem aktuellen Stand sind.

Kleinunternehmer müssen in ihren AGB auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen. Dies bedeutet, dass sie gemäß § 19 UStG in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

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