Nullmeldung bei der Steuererklärung

Jedes Unternehmen ist in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Mit diesen Angaben berechnet das Finanzamt die Steuerschuld, welche gezahlt werden muss. In diesem Zusammenhang fällt immer wieder der Begriff einer Nullmeldung. Was es mit dieser Nullerklärung auf sich hat und wann diese abgegeben wird, soll hier erklärt werden.

Der Stichtag für die Einreichung einer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eines Unternehmens ist immer der 31. Mai des folgenden Jahres. Wenn Sie einen Steuerberater zu Hilfe ziehen, dann verlängert sich diese Frist automatisch bis zum 30. September. Dies müssen Sie allerdings Ihrem Finanzamt mitteilen. Aus Ihren Angaben in der Steuererklärung ermittelt Ihr Finanzamt Ihren steuerlichen Abgaben. Wenn Sie jedoch in diesem Zeitraum keine Steuerzahlungen zu leisten haben, dann wird die Nullmeldung für Ihr Unternehmen interessant. Zu beachten ist, dass Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Sie können in diese Lage geraten, ganz einfach dadurch, dass Sie in dieser Steuerperiode keine Einnahmen hatten. Somit ist diese Nullerklärung für Sie eine vereinfachte Steuererklärung.

Es sind mehrere Situationen für die Abgabe dieser Meldung möglich. Bei der Gewerbesteuer zum Beispiel gibt es einen Freibetrag in Deutschland von 24.500 Euro. Erst wenn der Jahresumsatz darüber liegt, wird eine Gewerbesteuer fällig. Die Umsatzsteuer bleibt hier so lange von unberührt und muss erst dann nicht gezahlt werden, wenn im ersten Jahr nach der Unternehmensgründung höchstens 17.500 Euro und im folgenden Jahr kein Umsatz von 50.000 Euro erreicht wird. Dann kann auch hier eine Nullmeldung abgegeben werden. Anwendung findet diese Nullerklärung auch bei der Lohnsteuer, wenn in einem Monat keine Löhne oder Gehälter gezahlt wurden. Auch bei einer Insolvenz wird dies angewendet, wenn der Geschäftsbetrieb bereits eingestellt ist und keine Umsätze mehr gemacht werden.

Die Abgabe dieser Nullerklärung, um eine Frist für anmeldepflichtige Steuerbeiträge ist eine Straftat und wird wie Steuerhinterziehung behandelt. Es gibt doch Hilfen für eine elektronische Steuererklärung ELSTER. Diese wird mit einer entsprechenden Software erzeugt, die eine Schnittstelle für ELSTER verfügt. Das Programm versteht bei der Eingabe der Zahl Null, dass keine Steuern fällig geworden sind und übermittelt eine Nullerklärung an das Finanzamt.

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner