Corona: KfW-Kredit beantragen – so gehts

Die Bundesregierung bereits einige Kredite bereit gestellt, die unbürokratisch zu beantragen sind. Damit sollen die Folgen der Coronakrise ab gefedert werden. Dazu hat die KfW, die staatliche Förderbank ein Sonderprogramm verabschiedet. Dieses soll vor allem Kleinstunternehmen ermöglichen, unbürokratische und schnelle Hilfe zu erhalten. Die Kreditbedingungen für den Antragsteller sind deutlich verbessert, niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Prüfung des Risikos gehören mit dazu.

Wer einen KfW-Kredit in Anspruch nehmen möchte, kann diesen bei seiner Hausbank beantragen. Die KfW hält dafür Kredite bereit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre aktiv tätig sind, Kredite für Betriebe, die noch keine 5 Jahre am Markt sind sowie das KfW-Sonderprogramm für Konsortialfinanzierung (855).

Der Kredit für ein Unternehmen, welches mehr als 5 Jahre am Markt ist, wird als KfW-Unternehmerkredit (037/047) bezeichnet. Damit sollen Investitionen getätigt werden sowie Betriebsmittel angeschafft werden. Die Kennzahl 037 steht dabei für große Firmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern und einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro. Hier liegt die Risikoübernahme bei 80 %. Kleinere Unternehmen (047) erhalten eine Risikoübernahme durch die KfW-Bank bis zu 90 Prozent. Darunter fallen Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als 50 Millionen. Für die Höhe des Kredites sind verschiedene Faktoren maßgebend, dabei spielen der Jahresumsatz im 2019 sowie der aktuelle Finanzierungsbedarf eine entscheidende Rolle.

Für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre aktiv tätig sind, wird der ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) bereit gestellt. Diese sind ebenfalls für die Anschaffung von Betriebsmitteln oder Investitionen gedacht. Die Risiko-Übernahme ist die selbe wie bei den länger bestehenden Firmen. Weiterhin können sowohl kleine, große als auch mittelständische Unternehmen das KfW-Sonderprogramm für Konsortialfinanzierung (855) nutzen.

Sie als Unternehmer, Freiberufler oder Selbständiger können einen Antrag auf einen KfW-Kredit stellen. Allerdings ist die Voraussetzung dafür, dass Sie nachweisen können, dass ihre Firma aufgrund der Coronakrise in Schwierigkeiten geraten ist. Nehmen Sie schnellst möglichst Kontakt mit Ihrer Hausbank oder einer anderen Bank auf. Bestehen Sie darauf, dass der Antrag weiter geleitet wird, so manche Bank ist nicht daran interessiert, da die Finanzinstitute nur wenig Aufwandsentschädigung erhalten. Stellen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Dazu gehören die letzten Jahresabschlüsse, eine aktuelle BWA sowie die berechnete Kreditsumme. Stellen Sie deutlich dar, welche Auswirkungen die Coronakrise auf Ihr Unternehmen hat. Legen Sie die aktuelle BWA sowie den Jahresabschluss der vergangenen zwei Jahre bei. Erstellen Sie eine Liquiditätsplanung für das kommende Jahr, aus welchem sich Ihr Kreditbedarf errechnet. Dabei sollten Sie bedenken, dass irgendwann einmal eine Rückzahlung erfolgen muss. Am besten erstellen Sie den Antrag auf den KfW-Kredit zusammen mit Ihrem Steuerberater.

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