Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung?
Eine der Fragen, die sich bei der Anmeldung beim Finanzamt in Bezug auf die Umsatzsteuer stellen, ist die nach der Soll- oder Istversteuerung. Der Unterschied zwischen diesen beiden Arten der Versteuerung liegt im Zeitpunkt, ab dem die Umsatzsteuer zu einem bestimmten Umsatz geleistet werden muss. Als zusätzliche Frage wird zudem aufgeworfen, ob ein Unternehmer zwischen den beiden Varianten überhaupt wählen kann.
Unterschied liegt im Zeitpunkt der Vorauszahlung
Der generelle Unterschied zwischen der Ist- und Sollversteuerung liegt im Zeitpunkt, an dem ein Unternehmer die Umsatzsteuervorauszahlung zu einem bestimmten Umsatz leisten muss. Bei der Istversteuerung ist das Datum des Zahlungseingangs relevant, bei der Sollversteuerung ist das Rechnungsdatum maßgeblich. An einem Beispiel bedeutet das: Das Rechnungsdatum ist der 20. Juli, der Zahlungseingang erfolgte am 20. August, dann muss der Umsatz bei der Istversteuerung in der Voranmeldung für den August angegeben werden (dort ist die Zahlung eingetroffen), bei der Sollversteuerung im Juli. Im zweiten Fall muss der Unternehmer die Umsatzsteuer somit unter Umständen vorstrecken. Steht ein Jahreswechsel dazwischen, führen diese beiden Prinzipien auch zu Unterschieden in der Umsatzsteuererklärung.
Istversteuerung hat Vorteile
Langfristig betrachtet führen beide Prinzipien zur gleichen Umsatzsteuerschuld, dennoch hat die Istversteuerung Vorteile. Der wichtigste ist der, dass die Gefahr von Liquiditätsengpässen bei der Istversteuerung geringer ist. Die Umsatzsteuervorauszahlung erfolgt erst, wenn der Kunde auch gezahlt hat – damit muss der Unternehmer kein Geld vorstrecken. Sollte ein Kunde nicht zahlen, entfällt für den Unternehmer der Aufwand, zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückzufordern.
Nicht jeder kann eine Istversteuerung beantragen
Allerdings kann nicht jeder Unternehmer auf die Istversteuerung zurückgreifen. Beantragt werden kann diese nur von Kleinunternehmern, die nicht zur Buchhaltung verpflichtet sind, Freiberufler sowie Unternehmen mit einem Umsatz kleiner als eine halbe Million Euro im Vorjahr. Unternehmen mit Bilanzierungspflicht können grundsätzlich keine Istversteuerung beantragen.
Beantragung der Istversteuerung jederzeit möglich
Die Istversteuerung kann dabei jederzeit beantragt werden. Meist findet dies mit der Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt statt, aber es ist auch möglich, später formlos schriftlich oder telefonisch einen diesbezüglichen Antrag zu stellen.