Warum brauche ich eine Steuernummer?
Für Nicht-Juristen ist es nicht immer ganz leicht, sich in Steuerfragen im Bürokratiedschungel zurechtzufinden. Eine Frage, die immer wieder aufkommt, lautet: Warum brauche ich eine Steuernummer? Und vor allem: wann? Kurz gesagt: Wer unternehmerisch selbständig tätig ist, benötigt eine solche Kennziffer, die individuell ausgestellt wird.
Eine solche Nummer bekommt er vom zuständigen Finanzamt zugewiesen, nachdem er das Formular zur steuerlichen Erfassung dort abgegeben hat. Bei Rechnungen muss die Kennziffer angegeben werden. Eine Ausnahme bilden dabei Rechnungen unter 150 Euro, also sogenannte Kleinbetragsrechnungen. Kleinbetragsrechnungen müssen keine Angaben zur steuerlichen Identifizieren des Ausstellers enthalten. Anstelle der steuerlichen Kennziffer kann auf Rechnungen innerhalb Deutschlands auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden, sofern diese vorhanden ist. Eine von beiden Nummern gehört jedoch zu den Pflichtangaben auf Rechnungen, sofern die Rechnungen nicht unter 150 Euro liegen. Dabei gibt es verschiedene Steuernummern für verschiedene Zwecke. Wer etwa eine Gesellschaft mit anderen Mitgesellschaftern gründet, bekommt dafür eine weitere individuelle steuerliche Nummer zugewiesen. Wer durch einen Umzug in die Zuständigkeit eines anderen Finanzamts fällt, bekommt durch dieses einige Zeit nach dem Umzug eine neue steuerliche Kennziffer zugewiesen.
In fast jeder Kommunikation mit dem Finanzamt ist die Angabe der Steuernummer erforderlich. Wer etwa eine Rückfrage an den zuständigen Sachbearbeiter hat, wird in der Regel um eine Identifizierung anhand dieser Nummer gebeten. Auf der Einkommens- oder Umsatzsteuererklärung muss die Kennziffer ebenso angegeben werden. Auch auf anderen Formularen des Finanzamts muss diese Information genannt werden – beispielsweise bei der Umsatzsteuervoranmeldung und der Einnahmenüberschussrechnung. Wird die Nummer etwa auf der Umsatzsteuervoranmeldung nicht angegeben, zieht sich der Bearbeitungsprozess unnötig in die Länge. Im Impressum einer Website sollte die eigene Steuernummer übrigens aus Datenschutzgründen nicht angeführt werden. Stattdessen ist es jedoch erforderlich, im Impressum die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu vermerken. Diese gehört zu den Pflichtangaben auf diesem Teil der Website.