Steuer sparen mit doppelter Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung – was ist das?

Eine doppelte Haushaltsführung bedeutet, dass Sie außerhalb Ihrer Hauptwohnung einen Zweitwohnsitz gemeldet haben. Dies ist nur möglich, wenn Sie neben Ihres ursprünglichen Lebensmittelpunktes aus Gründen eines längeren Arbeitsweges eine weitere Wohnung und damit einen zweiten Haushalt führen. Unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Unkosten steuerlich geltend machen und damit Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Die wichtigste Rolle spielt unabdingbar der berufliche Hintergrund. Wenn Sie aufgrund einer Arbeitsstelle gezwungen sind, unter der Woche eine andere Wohnung zu mieten, so können Ihre entstehenden Aufwendungen positiv in der Steuererklärung einberechnet werden. Zudem muss der Weg zur Arbeit deutlich kürzer sein als von der Hauptwohnung aus. Leben Sie beispielsweise in Frankfurt am Main und pendeln aus beruflichen Gründen täglich 400 km nach München, so spart Ihnen ein Zweiwohnsitz in der näheren Umgebung von München viel Zeit. Würden Sie stattdessen nach Chemnitz ziehen, um dort an eine günstigere Mietwohnung zu kommen, wäre die Bedingung des kürzeren Arbeitsweges nicht mehr erfüllt.
Der Hauptwohnsitz bleibt weiterhin aktiv und stellt Ihren Lebensmittelpunkt dar. Oft möchten gerade Familien nicht ihre vertraute Umgebung wegen einem Wechsel des Beschäftigungsorts aufgeben. Eine weiteres Erfordernis stellt die Kostenübernahme des Arbeitnehmers an beiden Haushalten dar.

Welche Kosten werden vom Finanzamt anerkannt?

Grundsätzlich besteht für Sie die Möglichkeit, bis zu 1.000 EUR pro Monat und damit 12.000,- EUR pro Jahr steuermindernd zu erklären. Hierbei finden Kosten für die Miete der weiteren Wohnung und Garage in der Steuererklärung Berücksichtigung, sowie Ausgaben für Hausmeister, Treppenhausreinigung und andere gewöhnliche Nebenkosten. Auch Heimfahrten am Wochenende gehören zu den Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung. Vernachlässigen Sie nicht die Zweitwohnungssteuer, welche diverse Kommungen seit einigen Jahren erheben. Auf unser Beispiel bezogen, zahlen Sie in München 9% auf die Nettokaltmiete pro Jahr. Allerdings können Sie die Aufwendungen dafür ebenfalls von der Steuer absetzen.

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