GEMA-Gebühren für Unternehmen – Das ist zu beachten
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, der breiten Masse besser als GEMA bekannt, vertritt die Interessen und Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und musikalischen Verlegern und erhebt Lizenzgebühren für die öffentliche Aufführung von Liedern. Um unnötige und teure Strafgebühren, so genannte Kontrollkostenzuschüsse zu sparen, gilt es für Unternehmen einige Punkte zu beachten.
GEMA-Gebühren für Musik im öffentlichen Raum
Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Nutzung von Musikstücken anzumelden, sobald diese in einem öffentlichen Raum abgespielt wird. Darunter fallen unter anderem Verkaufsräume und Büros mit Kundenverkehr aber auch öffentliche Firmenfeiern.
Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren bei öffentlichen Feierlichkeiten ist unter anderen abhängig von der Anzahl der Gäste, einem eventuellen Eintrittsgeld und der Dauer der Veranstaltung. Für den Fall, dass Live-Musik gespielt wird, muss das Unternehmen im Anschluss eine detaillierte Liste mit den gespielten Stücken einreichen. Läuft die Musik in Verkaufsräumen und Büros mit Kundenverkehr lediglich im Hintergrund, kann das Unternehmen Jahrespauschalverträge abschließen.
Übrigens: Auch für die Lieder in der telefonischen Warteschleife, auf der mit Musik hinterlegten firmeneigenen Website sind Gebühren zu entrichten, sofern es sich dabei nicht um GEMA-freie Musik handelt. Für Lieder, welche innerhalb von Podcasts und Internetspots genutzt werden, müssen ebenfalls die Urheberrechte der Künstler beachtet werden und von den Unternehmen die richtigen Lizenzen zur Nutzung eingeholt werden.
GEMA-freie Musik – das müssen Sie beachten
Bei Musikstücken von Urhebern, die sich nicht von der GEMA vertraten lassen, handelt es sich um so genannte GEMA-freie Musik. Die Urheberrechte der Künstler müssen aber selbstverständlich dennoch gewahrt werden. Plant das Unternehmen, GEMA-freie Musik abzuspielen, sollte es sich im vornherein über die jeweiligen Lizenzbedingungen informieren. Der einfachste Weg hierfür ist die direkte Anfrage beim jeweiligen Künstler bzw. dessen Management.
Ob es sich bei den verwendeten Stücken um GEMA-freie Musik oder um Lieder handelt, für welche GEMA-Gebühren zu entrichten sind, ist auf der offiziellen Website der GEMA einsehbar.
Vorher informieren ist ratsam
Ob es sich nun um eine Firmenveranstaltung oder Musik in Internetspots handelt. Unternehmen fahren gut damit, sich vorher darüber zu informieren, ob und für welche Stücke Gebühren zu entrichten sind.