Umzugskosten steuerlich geltend machen
Ein Umzug bringt meist einen neuen Lebensabschnitt aus unterschiedlichsten Gründen mit sich. Und ebenso oftmals hohe Kosten. Doch wenn der Umzug zur Ausübung Ihres Jobs notwendig ist, können Sie diese über die Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Das Bundesumzugsgesetzt regelt hierzu die Gesetzesgrundlage.
Umzug aus beruflichen Gründen
Sollten Sie Umzugskosten für einen beruflich bedingten Umzug steuerlich geltend machen, müssen Sie auch die Gründe hierfür plausibel darlegen können. Gerechtfertigt ist dies dann, wenn Ihr Arbeitgeber Sie dazu auffordert und aus Kostengründen ein Zweitwohnsitz nicht möglich ist. Ebenso lässt sich der Umzug aus beruflichen Gründen darlegen, wenn Sie einen Job in einer anderen Stadt antreten. Jobbezogen ist der Wohnortwechsel auch dann, wenn Sie zeitlich argumentieren. Wenn Sie durch die neue Wohnung täglich über eine Stunde Anfahrt sparen, sind die Kosten absetzbar. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich auch Umzugskosten absetzen, die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen. Dies entscheidet das Finanzamt jedoch im jeweiligen Einzelfall.
Umzugskosten aus privaten Gründen absetzen
Nicht immer ist der Wohnortwechsel jedoch aus beruflichen Gründen erforderlich. Doch auch wenn der Umzug aus privaten Motiven erfolgt, können Sie einen Teil der Kosten beim Finanzamt einreichen. Von angefallenen Handwerkerrechnungen sind die Arbeitsstunden ein möglicher Posten Ihrer Steuererklärung. Wichtig ist, dass die Posten auf der Rechnung auch mit dem Umzug oder der Renovierung zu tun haben. Diese müssen zudem zwingend überwiesen werden. Barzahlungen können Sie nicht absetzen und werden vom Finanzamt als nicht erstattungsfähig eingestuft.
Diese Kosten können für den Umzug geltend gemacht werden
Umzüge kosten Sie vor allem Zeit und Geld. Letzteres können Sie über die Steuererklärung teilweise wieder hereinholen. Schon anfallende Kosten für die Besichtigung des Objektes sind gegen Vorlage der entsprechenden Belege absetzbar. Darunter fallen auch Übernachtungskosten oder auch Fahrtkosten zur Wunschwohnung. Ebenso können Sie die Makler- und Transportkosten aufgeführt werden. Lassen Sie sich für jeden Posten, der anfällt, einen Beleg ausstellen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie keine Kosten steuerlich absetzen können, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber bezuschusst oder sogar ganz bezahlt bekommen. Dennoch lohnt es sich für Sie, jede noch so kleine Rechnung einzureichen, die im Zusammenhang mit Ihrem Umzug stehen!