Unternehmensgründung: Welche Rechtsform ist die richtige?

Vor einer Unternehmensgründung stellt sich früher oder später die Frage der Rechtsform. Davon hängt unter anderem ab, wie viel Kapital Sie in die Firma einbringen müssen, wie das Unternehmen besteuert wird, welche Regeln gelten und ob Sie bei einer Insolvenz persönlich haften. Im Folgenden stellen wir Ihnen die vier wichtigsten Rechtsformen für Teamgründungen vor.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die einfachste Rechtsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie kommt durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Beteiligten zustande, der nicht schriftlich vorliegen muss. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf kein Handelsgewerbe ausüben, eignet sich also nur für Kleingewerbetreibende oder Freiberufler. Ein Startkapital ist ebenso wenig erforderlich wie ein Eintrag ins Handelsregister. Im Geschäftsbetrieb sind vergleichsweise wenige Vorschriften zu beachten, insbesondere besteht keine Verpflichtung zur kaufmännischen Buchführung. Die Kehrseite dieser Unkompliziertheit ist die persönliche Haftung: Für Verbindlichkeiten, die ein Partner für die Gesellschaft eingeht, haften alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaft

Ein beliebter Weg, die Haftung auf das Betriebsvermögen zu beschränken, ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die GmbH handelt im Geschäftsverkehr als eigene Rechtsperson und ist vor Gericht parteifähig. Aufgrund der tieferen Körperschaftssteuersätze bietet sie Steuervorteile. Darüber hinaus genießt sie bei Geschäftspartnern, Kunden und Geldgebern mehr Vertrauen als die GbR. Die Gründungsanforderungen liegen allerdings höher. Sie benötigen ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Die Hälfte davon ist vor der Eintragung ins Handelsregister einzuzahlen. Für die Beurkundung von Gesellschaftsvertrag und Gründungsversammlung sowie für die Handelsregisteranmeldung fallen Notar- und Registerkosten von mindestens 400 Euro an.
Sind die 25.000 Euro für das Stammkapital zum Gründungszeitpunkt nicht vorhanden, besteht seit 2008 die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Die UG funktioniert wie eine GmbH, mit dem Unterschied, dass ein Startkapital von einem Euro ausreicht. Im Gegenzug müssen Sie jährlich 25 Prozent Ihres Gewinns zurücklegen, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro aufgebaut ist. Danach dürfen Sie die Unternehmergesellschaft zu einer GmbH umfirmieren.

Aktiengesellschaft

Besteht ein hoher Finanzbedarf oder ist ein späterer Börsengang geplant, ist die Aktiengesellschaft (AG) die Rechtsform der Wahl. Auch sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und beschränkt die Haftung der Gesellschafter auf das Betriebsvermögen. Das minimale Grundkapital beträgt 50.000 Euro. Davon muss bei einer Bargründung zumindest ein Viertel einbezahlt werden. Die Gründung verläuft in drei Phasen und ist kostspielig. Zudem verursacht die AG einen hohen Organisationsaufwand: Neben dem Vorstand benötigt sie einen wenigstens dreiköpfigen Aufsichtsrat – selbst wenn sie Ihnen allein gehört. Dafür strahlt die Aktiengesellschaft ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit aus und die Unternehmensanteile lassen sich leicht übertragen.

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