Checkliste GmbH-Gründung

In Deutschland ist die GmbH eine sehr beliebte Unternehmensform, die besonders von kleinen und mittelständischen Betrieben gewählt wird. Doch welche Schritte sind notwendig, um eine GmbH gründen zu können?

Die GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf einen Blick

Zunächst muss der Gründer prüfen, ob für die geplante Selbstständigkeit überhaupt die GmbH als Rechtsform infrage kommt. Eine GmbH Gründung ist sowohl alleine möglich (mit der Ein-Personen GmbH), als auch mit mehreren Gesellschaftern. Grundsätzlich bietet eine GmbH im Vergleich zu anderen Unternehmensformen einige Vorteile:

– Ein geringes Mindestkapital von 25.000 Euro ist Voraussetzung für eine GmbH Gründung. Zum Gründungszeitpunkt muss der Gründer davon nur mindestens 1.500 Euro einzahlen.
– Bei der GmbH ist die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzt.
– Die GmbH hat einen guten Ruf, sodass diese Firmen als bodenständige und ernstzunehmende Unternehmen gelten.

Checkliste für die GmbH Gründung: Schritt für Schritt

Wer sich für seine Gründung für die GmbH entschieden hat, kann nun mit den praktischen Gründungsschritten fortfahren. Zunächst muss ein Notar ausgewählt werden, der den Gesellschaftsvertrag beurkundet und diesen anschließend beim Handelsregister einreicht. Folgende Schritte sind für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung notwendig:

1. Der Gründer erstellt einen Gesellschaftsvertrag, aus dem Firmennamen und Firmensitz sowie die Höhe des Stammkapitals und der Unternehmenszweck hervorgeht. Zudem müssen Nennbeträge und Anzahl der Geschäftsanteile, die gegen Einlage am Stammkapital jeder Gesellschafter erhält, darin beschrieben sein.
2. Anschließend wir ein Termin beim Notar vereinbart, bei dem der Gesellschaftsvertrag den anwesenden Gesellschaftern vorgetragen wird.
3. Haben sämtliche Gesellschafter den Vertrag unterzeichnet und wurde er auch durch den Notar beglaubigt, erfolgt die Erstellung einer Gesellschafterliste durch den Notar.
4. Nun muss beim Notar ein Nachweis über die Stammeinlagen-Einzahlung auf das Geschäftskonto erfolgen.
5. Der Notar meldet die GmbH Gründung beim zuständigen Amtsgericht im Handelsregister an.
6. Nach einigen Tagen wird durch das Amtsgericht eine Bestätigung der Eintragung verschickt.

Die GmbH kann auch bereits in der Zeit zwischen der Beurkundung durch den Notar und der tatsächlichen Eintragung im Handelsregister firmieren – als GmbH i.G. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung).

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