Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllen

Auf angehende Selbstständige warten im Rahmen der Anmeldung ihrer Tätigkeit einige Formalitäten. Dazu zählt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Besagter Bogen dient zu ihrer steuerlichen Registrierung beim Finanzamt. Sofern Sie ein Gewerbe anmelden, schickt Ihnen die Behörde das Formular automatisch zu. Als Freiberufler senden Sie es auf eigene Initiative an die Ämter. Im weiteren Verlauf erhalten Sie konkrete Hinweise, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrekt auszufüllen.

Bei dem vorgestellten Fragebogen handelt es sich um ein mehrseitiges Dokument. Tragen Sie zunächst Ihre Steuernummer in der Kopfzeile ein und geben Sie das zuständige Finanzamt an. Kreuzen Sie zudem die Aussage „Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit“ an. Die weiteren Zeilen der ersten Seite befassen sich mit allgemeinen Angaben zu Ihrer Person. Beschreiben Sie unter Punkt 1.4 mit einer kurzen Aussage die anzumeldende Tätigkeit. Falls Sie ein Steuerberater später beim anfallenden Jahresabschluss unterstützt, vermerken Sie ihn unter „Steuerliche Beratung“.

Im zweiten Kapitel des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung folgen detaillierte Informationen zu Ihrer Selbstständigkeit. Sie tragen in dieser Rubrik unter anderem den konkreten Namen Ihres Unternehmens und dessen Anschrift ein. Anschließend finden Sie im Formular die Frage nach dem Handelsregistereintrag. Bejahen Sie den Punkt, sofern Ihre Tätigkeit als kaufmännisch nach dem Handelsrecht gilt. Geben Sie zudem an, ob es sich um eine Neugründung, eine Übernahme oder eine Umwandlung des Unternehmens handelt. Als angehender Selbstständiger trifft auf Sie die Neugründung zu. Vermerken Sie das Datum Ihrer ersten geschäftlichen Tätigkeit.

Die dritte Kategorie des Fragebogens befasst sich mit dem kalkulierten Gewinn. Geben Sie an, mit welchen Einkünften Sie im Jahr der Betriebseröffnung und im darauffolgenden Jahr rechnen. Auf Basis Ihrer Kalkulation berechnet das Finanzamt die steuerlichen Vorauszahlungen. Gehen Sie bei der Schätzung eher pessimistisch vor. Bilden Sie während des Geschäftsjahrs Rücklagen, falls die tatsächlichen Ergebnisse besser ausfallen. Im weiteren Verlauf des Bogens entscheiden Sie sich für eine Art der Gewinnermittlung. In der Regel bietet sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung an. Der siebte Punkt widmet sich schließlich der Umsatzsteuer. Gelten Sie als Kleinunternehmer, besitzen Sie das Wahlrecht auf Befreiung von der Umsatzsteuer.

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