Nutzung Ihres privaten PkWs für Geschäftsreisen
Wenn Sie Ihren privaten PkW hin und wieder dienstlich nutzen, können Sie die Fahrtkosten anrechnen lassen. Wichtig ist, dass der Wagen weniger als 50% betrieblich genutzt wird, da er somit noch als Privat-PkW gilt. Bei mehr als 50%-Nutzung wird Ihr Wagen zu einem Firmenwagen. Dann unterliegen die Fahrtkosten anderen Abrechnungsmethoden.
Geschäftsreise mit dem privaten Fahrzeug
Es gibt einige Gründe, den privaten PkW auch dienstlich zu nutzen, insbesondere eben für Geschäftsreisen: die Verlässlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel ist nicht immer vom Besten, manche dienstlichen Ziele liegen aber auch fern ab von Bahnhöfen oder Bushaltestellen, sodass es Sinn machen kann, die dienstliche Reise mit dem eigenen Fahrzeug zu absolvieren. Natürlich gilt dies nicht nur für PkWs, sondern auch zum Beispiel für Motorräder. Wenn Sie sich dazu entschließen, können Sie die betrieblich gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
Pauschale Abrechnung mit der 30-Cent-Pauschale
Für die Abrechnung der Kilometer auf der Geschäftsreise wird die Kilometerpauschale herangezogen. Die Höhe hängt von der Art des Fahrzeugs ab und beträgt pro Kilometer bei einem PkW dreißig Cent, bei motorisierten Zweirädern zwanzig Cent. Die gefahrenen Kilometer werden also mit diesem Faktor multipliiziert, und das ergibt dann die Betriebsausgaben, die Sie für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug ansetzen können. Aufgrund des 30-Cent-Betrages für das Auto wird die Kilometerpauschale auch oft als 30-Cent-Pauschale bezeichnet.
Geltendmachung über die Reisekostenabrechnung
Die gefahrenen Kilometer können Sie über einen Routenplaner im Internet beziffern, hier ist grundsätzlich die kürzeste Strecke zu wählen. Die Fahrtkosten werden dann zusammen mit den übrigen Reisekosten wie Verpflegung oder Übernachtung in der Reisekostenabrechnung zur Vorlage beim Finanzamt erfasst.