Krankenkassenbeiträge als bedeutende Kostenkategorie im Business Plan

Mit einer gründlichen Vorbereitung und einem detailliert ausgearbeiteten Business-Plan lässt sich die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Neugründung erheblich erhöhen: Die Prognosen für die wesentlichen Einnahmen- und Ausgabenpositionen geben eine Vorstellung davon, wie viel Umsatz und wie viele Kunden für einen „Break-even“ notwendig sind.

Insbesondere viele Freiberufler wie Innenarchitekten, Berater, Übersetzer oder auch Medien-Profs übersehen allerdings etwas, was manche Gründer bissig als die Krankenkassenfalle bezeichnen könnten: Anders als beispielsweise bei Geringverdienern wird der Krankenkassenbeitrag nicht als Prozentsatz der Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit berechnet.

Stattdessen verlangt die gesetzliche Krankenversicherung erhebliche Mindestbeiträge – auch wenn noch keine Einnahmen entstehen oder die Selbständigkeit in der Anfangsphase noch rote Zahlen schreibt. Die monatlichen Beiträge können bei verschiedenen Krankenkassen um ein paar Euro variieren, dennoch bleiben sehr hohe monatliche Krankenkassenbeiträge:

Die Monatsbeiträge berechnen sich aus fiktiven Mindesteinnahmegrundlagen

Die gesetzlichen Krankenkassen legen für die Beitragsberechnung eine sogenannte monatliche „Mindesteinnahme“ des hauptberuflich Selbständigen zugrunde. Diese ist der Multiplikator für die monatlich zu zahlenden Beiträge und berechnet sich wie folgt:

a.) Normaler Monatsbeitrag weit jenseits 300 Euro
Reichen Sie Ihre Einnahmen-Überschussrechnung oder im Übergangszeitraum andere entsprechende Unterlagen ein, so berechnet sich der Krankenkassenbeitrag in der Regal aus monatlich 2,231,25 Euro. Alle Krankenkassen berechnen dann einheitlich 312,38 Euro (14 % der Bemessungsgrundlage) und 60,– Euro Pflegeversicherung (dieser Betrag variiert leicht, wenn sich Kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt befinden). In der Summe also 380 Euro.

b.) Reduzierter Monatsbeitrag in nur wenigen Fällen ca. 260 Euro
In der Theorie gibt es die Möglichkeit, die Krankenkassenbeiträge auf einer Mindesteinnahmegrundlage von knapp über 1.400 Euro berechnen zu laassen. Hierzu muss der Gründer aber einen Gründungszuschuss bekommen oder darf nur ein sehr geringes Vermögen haben. Der niedrigste Beitragssatz von knapp über 260,-. Euro monatlich inkl. der Pflegeversicherung dürfte also nicht in sehr vielen Fällen zutreffen.

Für den Businessplan bedeutet dies, dass Selbständige in der Regel mit knapp 380 Euro monatlichen Kosten für die Krankenversicherung rechnen sollten. Oder dass Sie – auch im Rahmen der Risikoreduzierung – vielleicht die Selbständigkeit an 3 Tagen die Woche beginnen und das Risiko durch eine Teilzeit-Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber abfedern sollten.

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner