Finanzhilfen für Existenzgründer

Auch in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs sind viele Arbeitnehmer mit ihrer aktuellen beruflichen Situation unzufrieden oder gar frustriert. Sie möchten gerne ihr eigener Chef werden, scheuen aber den Aufwand und das Risiko. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist sicherlich kein Kleiner, aber viele finanzielle Hilfen ebnen den steinigen Weg.

Förderung der Arbeitsagentur

Möchten Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, ist die Arbeitsagentur der erste Ansprechpartner für finanzielle Unterstützung. Arbeitslosengeld 1 Bezieher können den Gründungszuschuss beantragen. Für Arbeitslosengeld 2 Empfänger heißt das Ganze Einstiegsgeld. Voraussetzung für die Förderung ist in erster Linie ein tragfähiger Businessplan. Dieser ist aber vor allem für den Gründer selbst von großer Bedeutung, da er auch nach Gründung laufend prüfen kann, ob er die geplanten Zahlen aus dem Businessplan erreicht hat. Einer Fehlentwicklung kann somit rechtzeitig entgegengesteuert werden.

Beratungsförderung

Auch die Existenzgründungsberatung kann gefördert werden. Dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet hier z.B. das „Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW)“ an. Existiert das Unternehmen dann schon einige Monate oder Jahre kann mit dem Programm: „Förderung unternehmerischen Know Hows“ eine weitere begleitende Beratung gefördert werden.

Darlehen und Zuschüsse für die Existenzförderung

Benötigt der Gründer für den Start Kapital, ist der erste Ansprechpartner das Bundeswirtschaftsministerium mit seiner umfangreichen Förderdatenbank. Sehr gut zum Start für kleinere Unternehmen eignet sich der „ERP-Gründerkredit„, der auch als Startgeld bezeichnet wird. Das Darlehen darf bis zu 100.000 EUR betragen und wird über die KfW zu 80% abgesichert.
In den ersten beiden Jahren ist es tilgungsfrei. Wesentlicher Vorteil ist aber, dass die KfW keine aufwändigen Sicherheiten verlangt. Die Prüfung überlässt Sie der Hausbank des Gründers. Da die Tilgung aber zu 80% von der KFW abgesichert ist, kann die Hausbank bei der Bewilligung großzügiger sein. Voraussetzung der KfW ist nur, dass das zu fördernde Unternehmen einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner