Sollten Studenten eine Steuererklärung machen?

Wer über kein eigenes Einkommen (über dem Grundfreibetrag von aktuell EUR 9.408 für 2020) verfügt, braucht keine Steuererklärung abgeben. Doch auch ohne Einkommen kann es für Studenten sinnvoll sein eine Steuererklärung abzugeben. Ob und wieso das Ganze für Sie möglich ist, haben wir hier kurz zusammengefasst.

Sinn des Ganzen – Verlustvortrag nutzen

Sie als Student müssen zahlreiche Ausgaben tätigen, welche direkt dem Studium zugeordnet werden können. Hierzu gehören unter anderem Lehrmaterialen, Kosten für das Auslandsjahr, Studiengebühren, Fahrkosten und die EDV-Ausstattung. Da aufgrund des Grundfreibetrages (salopp formuliert: Man zahlt erst ab einem gewissen jährlichen Einkommen überhaupt Einkommenssteuer) eine Steuererstattung nicht möglich ist, kann der „Verlust“ (sprich: die Ausgaben) bis zu sieben Jahre „angesammelt“ werden. Der Effekt: Verdienen Sie dann das erste Geld nach dem Studium, kann der gesamte Vortrag meist auf einem Schlag genutzt werden. In der Praxis ist also das erste Berufsjahr für viele Studenten damit de facto „steuerfrei“.

Ist das Ganze Pflicht?

Selbstverständlich können Sie bei z.B. nur relativ geringen Ausgaben auf den Verlustvortrag verzichten. Allerdings verschenken Sie damit bares Geld. Zudem gilt, dass die 7-Jahres-Frist für den steuerlichen Verlust auch rückwirkend gilt! Ergo lohnt sich die freiwillige Steuererklärung fast immer.

Noch mehr sparen – Fortbildungen, Fernstudium und Co.

Wenn Sie das Studium direkt nach dem Schulabschluss angehen, zählt dies noch zu den Ausbildungszeiten. Haben Sie jedoch zwischenzeitlich beispielsweise eine Lehre gemacht und gehen nun ein verwandtes Studium (z.B. ein Fernstudium an einer Abendschule) an, zählt dies steuerrechtlich als Fortbildung. Der Vorteil: Noch mehr Möglichkeiten bei der Absetzbarkeit.

Trotz langer Fristen – rechtzeitig reagieren

Auch wenn die Verluste sieben Jahre rückwirkend gewährt werden können, hat es sich in der Praxis bewährt schneller zu reagieren. So können etwaige Rückfragen zeitig geregelt werden. Zusätzlich ist es so oft einfacher, die nötigen Dokumente beisammenzuhalten (falls z.B. das Finanzamt Nachweise fordert).

Fazit

Sofern Sie unter dem Grundfreibetrag liegen, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Dennoch macht dies meistens Sinn, da Verluste mit großzügigen Fristen angerechnet werden können – nämlich bis zu sieben Jahren rückwirkend. Der Effekt: Ist dann irgendwann die erste „Pflicht-Steuererklärung“ fällig, können die im Studium entstandenen Ausgaben mit den ersten Einnahmen verrechnet werden. Das freut den Geldbeutel und versüßt das erste Berufsjahr nach dem Studium merklich.

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