Dienstfahrrad steuerlich absetzen

Seit einigen Jahren schon besteht für deutsche Finanzämter kein Unterschied mehr zwischen einem Fahrrad und einem Auto. Zumindest aus steuerlicher Sicht. Die unter dem Namen Dienstwagenprivileg bekannten Regelungen gelten seit 2012 nicht mehr nur für Autos, sondern auch für Fahrräder. Die beiden Fortbewegungsmittel werden in der Steuererklärung gleich behandelt. DIe Entfernungspauschale ist schon lange ein wichtiger Punkt in der alljährlichen Steuererklärung. Wer täglich mit dem Auto zum Arbeitsplatz pendelt, kennt diesen Begriff. Für die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann man Werbungskosten geltend machen. Das sind 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag. Die Entfernungspauschale findet Anwendung, wenn man mit dem privaten Auto zur Arbeit fährt oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, aber ebenso mit dem Fahrrad, egal ob privat oder Dienstfahrrad.

Was macht ein Dienstfahrrad so besonders? Es kann für berufliche Zwecke genutzt werden, daher der Name, aber auch für den Weg zwischen Arbeitsplatz und Wohnung. Und auch für private Fahrten nach Feierabend und am Wochenende, ein Fahrtenbuch muss nicht geführt werden. Wer mit dem Dienstwagen zur Arbeit fährt, muss den Weg versteuern, für das Dienstfahrrad ist das nicht erforderlich, ein klarer Vorteil für das Fahrrad. Nur E-Bikes und ähnliche Modelle werden hier wie ein Auto behandelt.

Die Variante Fahrrad-Leasing ist eine optimale Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei einer Anschaffung durch den Arbeitgeber im Rahmen eines Leasingvertrages fallen monatlich relativ geringe Zahlungen an, die dann auch noch als Betriebskosten die Steuerlast reduzieren. Nach dem Leasing-Ende kann der Mitarbeiter das Fahrrad übernehmen. Der prozentuale Anteil am Restwert wird im Rahmen einer Barlohnumwandlung abgerechnet, die Beträge behält der Arbeitgeber vom Arbeitslohn ein. Die monatlichen Kosten von Fahrrad-Leasing sind für den Arbeitgeber keine hohe Investition und helfen Steuern zu sparen. Und der Arbeitnehmer kommt so kostengünstig zu seinem Wunschrad, tut täglich etwas für seine Gesundheit und spart dabei auch noch Steuern. Wäre ein Dienstfahrrad auch etwas für Sie?

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