Rechnungsstellung bei freier Mitarbeit

Freiberufler erledigen unabhängige Dienstleistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und arbeiten, laut einem Dienst- oder Honorarvertrag, auf Honorarbasis. Sie unterliegen nicht der Gewerbeordnung und sind somit auch nicht gewerbesteuerpflichtig. Zu den freien Berufen zählen unter anderem Ärzte, Heilpraktiker, Künstler, Rechtsanwälte, Notare, Schriftsteller und freie Journalisten. Freiberufler müssen, wie andere Selbstständige auch, bestimmte Formalien der Buchführung (§ 14 UStG) einhalten. Auch die deutsche Rentenversicherung wirft ein Auge auf Freiberufler, da einige von ihnen verpflichtet sind, eine Rentenversicherung abzuschließen. Und wenn im Dienst- oder Honorarvertrag eine falsche Bezeichnung, zum Beispiel Arbeitsvertrag, steht, dann wird die deutsche Rentenversicherung hellhörig, da es sich hierbei um eine Scheinselbstständigkeit handeln könnte.

Die Rechnungsstellung als freier Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter müssen ihrem Auftraggeber eine Rechnung ausstellen. Doch wie sieht solch eine Rechnungsstellung? Es ist unbedingt davon abzuraten, in der Rechnung die Dienstleistung als Gehalt aufzuführen. Stattdessen muss in der Rechnung von einem/einer Honorar/Vergütung die Rede sein. Wenn Sie diesbezüglich unsicher sind, können Sie Ihre Rechnungen auch online erfassen. Hierzu gibt es Rechnungsprogramme, die die Erfassung und Erstellung von Online Rechnungen übernehmen.

Welche Angaben müssen in Rechnungen enthalten sein?

Bei Rechnungen über 150,00 EUR gibt es gesetzliche Pflichtangaben, die auf Rechnungen enthalten sein müssen. Diese Pflichtangaben sind:

– der vollständige Name sowie die Adresse des Freiberuflers
– die Steueridentifikationsnummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer
– der vollständige Name und die Adresse des Rechnungsempfängers
– eine Rechnungsnummer mit Rechnungsdatum
– der Zeitpunkt der Dienstleistung/Lieferung
– die Menge oder der Umfang der Leistung
– das Nettoentgelt
– die Umsatzsteuer in Höhe von 7 oder 19 % oder den Hinweis der Umsatzsteuerbefreiung
– ein eingeräumter Nachlass beim Honorar.

Eine Kleinbetragsrechnung enthält folgende Pflichtangaben:

– Vollständiger Name sowie die Anschrift des Rechnungsausstellers
– das Ausstelldatum der Rechnung
– den Umfang und die Art der Dienstleistung/Lieferung
– das Bruttoentgelt
– der gewählte Steuersatz in Höhe von 7 % oder 19 %

Fazit

Wie Sie sehen, gibt es bei einer Rechnungsstellung für freiberufliche Mitarbeiter einiges zu beachten. Vor allem ist darauf zu achten, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Dies wird von den Finanzbehörden dann vermutet, wenn der freiberuflich Tätige über einen längeren Zeitraum nur für eine Firma tätig ist. Daher sollten Sie darauf achten, bzw. darauf hinarbeiten, für mehrere Auftraggeber tätig zu sein. Damit nehmen Sie den Finanzbehörden schon vorab den Wind aus den Segeln und Sie müssen sich nicht mit den Behörden auseinandersetzen. Die Buchführung für Freiberufler ist eigentlich sehr einfach zu handhaben.

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