Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 geplant

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Bereits seit einiger Zeit wird in Deutschland über die Einführung der der E-Rechnung im Bereich B2B diskutiert. Was bislang zur Umsetzung dieser Pläne fehlte war eine Genehmigung der Europäischen Komission, die wiederum durch Landesrecht umgesetzt werden musste. Doch jetzt gibt es auf europäischer Ebene diese rechtliche Grundlage, so dass elektronische Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 in Deutschland eingeführt werden können.

Warum werden E-Rechnungen verpflichtend?

Bereits seit dem 18. April 2020 sind deutsche Behörden dazu verpflichtet E-Rechnungen von öffentlichen Auftraggebern empfangen zu können. Detailliertere Vorgaben dazu, wie Umfang und Ausgestaltung der Rechnungsstellung auszusehen haben, enthalten die einschlägigen E-Rechnungsgesetze und die jeweiligen Verordnungen. Auf diesen Vorgaben basierend haben Ministerien und Organisationen des Bundes sowie deren Behörden ein gemeinsames Implementierungssystem geschaffen, um die Einreichung elektronischer Rechnungen für Lieferanten zu ermöglichen.
Diese Umsetzung der Einführung von E-Rechnungen war auf Landesebende allerdings weitaus komplexer. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen mussten erarbeitet und umgesetzt werden. Nicht alle Bundesländer haben diese Aufgaben bereits vollends abgeschlossen.

E-Rechnungen und Mehrwertsteuer – Was gilt es darüber zu wissen?

Um das System für grenzüberschreitende Mehrwertsteuerumsätze im digitalen Geschäftsverkehr zu vereinfachen und zu modernisieren, soll die ViDA, die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter, eingeführt werden. Das geplante ViDA-System soll einige Umstellungen mit sich bringen. Diese beinhalten unter anderem ein einheitliches europaweites Mehrwertsteuer-ID System, sowie die Verpflichtung zur Stellung von E-Invoicing im B2B Bereich. Die Pilotphase zur Integration eines einheitlichen Mehrwertsteuergesetzes wird am 1.1.2024 enden. Elektronische Rechnungen sollten bis zu diesem Zeitpunkt vollumfänglich nutzbar sein.

B2B E-Invoicing kommt nach Deutschland

Die E- Rechnung für den B2B Sektor ist in vielen anderen europäischen Ländern bereits an der Tagesordnung. In Rumänien oder in Polen kann die elektronische Rechnung im Business-Bereich bereits genutzt werden. Gemäß des vom Bundesministerium für Finanzen vorgelegten Entwurfs des neuen § 14 UStG soll die Verpflichtung zur Bereitstellung der E-Rechnung in Deutschland im B2B -Bereich ab dem 1.1.2025 greifen. Allgemeine Zielrichtung dieses Gesetzes ist die Einführung eines bundesweit einheitlichen Meldesystems für Rechnungen.
Elektronische Rechnungen können dann für alle Leistungen ausgestellt werden, die an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgestellt werden, sofern die Leistungen im Inland steuerbar und steuerpflichtig sind und der leistende Unternehmer im Inland seinen Sitz hat.

Welche Formate kann eine E-Invoicing haben?

Von E-Rechnungen spricht man dann, wenn eine Rechnung in einem elektronischen Format ausgestellt, verschickt und empfangen werden kann. Die Verordnung der Bundesregierung zum Thema elektronische Rechnungen sieht XRechnung als präferiertes Standard-Format für E-Invoicing vor. Daneben kann jedoch auch ZUGFeRD für das Erstellen und Versenden von elektronischen Rechnungen verwendet werden. Dieses Format setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Einer PDF-Datei und einer darin eingebetteten XML-Datei.
Ob die Verwendung von XRechnung oder von ZUGFerD besser zu Ihrem Unternehmen passt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

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