Auswirkungen der Corona-Krise auf Gastronomen: Erfahrungsberichte, Hilfen, Tipps
Die Branche der Gastronomen und Hoteliers leidet stark unter der Coronakrise. Hotels, Restaurants, sogar kleine Lokale und Eisdielen sind geschlossen. Das gefährdet Existenzen, macht Angst vor der Zukunft, die aus den finanziellen Verlusten entsteht. Selbst wer zu bestimmten Zeiten öffnen darf, arbeitet am Rand des finanziellen Abgrunds, denn Gäste bleiben zuhause. Außerdem ist sich keiner so richtig sicher, was in welchem Bundesland eigentlich noch erlaubt ist.
Kreativität in Zeiten der Krise
Wenn Gäste ausbleiben und Betriebe geschlossen werden, bleiben immer noch die Fixkosten. Die Regierung erleichtert es zwar, Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken zu können, aber Miete, Strom und Wasser wollen weiter bezahlt werden. Daher ist Kreativität angesagt, um die Coronakrise zu überstehen. Einige Möglichkeiten gibt es, mit deren Hilfe Umsatzeinbußen etwas reduziert werden können.
Dazu zählt beispielsweise die Umstellung auf einen Lieferdienst. Die Beschränkungen zählen für diese nicht und sie haben keine Einschränkungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit. Restaurantbesitzer sollten daher in der Zeit der Krise überlegen, ob sie zeitweise als Lieferdienst agieren möchten.
Ist dies nicht möglich, besteht eine Alternative darin, einen Abholservice anzubieten. Ihre Kunden holen die Menüs vor der Restauranttür zu einem lukrativen Preis ab. Dabei fällt den Restaurantbesitzern natürlich die Aufgabe zu, dass die aktuellen Vorschriften eingehalten werden.
Gastronomen haben einige Punkte zu beachten. Auch bei dem Angebot von Lieferdienst und Abholservice müssen die Hygienevorschriften genau beachtet werden. Bei einer Schließung, die vom Ordnungsamt erwirkt wurde, ist es möglich, für die Mitarbeiter Kurzarbeit zu beantragen.
Für Mitarbeiter muss Lohnfortzahlung gewährleistet werden, sofern diese sich mit Corona infiziert haben oder in Quarantäne leben müssen. Bei einer Lohnfortzahlung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf die Rückerstattung zu stellen.
Ein Gast, der eine Reservierung storniert, ist von der Zahlungspflicht durch gesetzliche Regelungen entbunden. Neben der erleichterten Kurzarbeit und der Rückerstattung von Lohnfortzahlungen gibt es weitere staatliche Hilfen, die durch die Krise helfen können.
Dazu zählt das KfW-Sonderprogramm, was bedeutet, dass kleine und mittelständische Unternehmen durch die KfW-Bank Kredite aufnehmen können, um kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken. Soforthilfen sind ebenfalls eine Möglichkeit, um die Krise zu überstehen. Diese werden für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe angeboten und helfen dadurch besonders Gastronomen, die je nach Mitarbeiteranzahl die Möglichkeit haben eine bestimmte Summe an Soforthilfe zu beantragen.
Darüber hinaus ist es möglich, eine Steuerstundung zu beantragen, die sich auf die Umsatz-, Körperschafts- und Einkommenssteuer bezieht, um die eine Zahlungspause zu schaffen.