Die Steuernummer – wozu ist sie wichtig?
Jeder steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Person in Deutschland wird vom zuständigen Finanzamt eine Steuernummer (Abkürzung St.-Nr.) zugeteilt. Mit dieser Kennziffer kann die Behörde Sie eindeutig identifizieren und alle Vorgänge zur Umsatzsteuer- und Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG unter dieser Nummer abwickeln. Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, als Selbständiger, Freiberufler und Kleinunternehmer benötigen die Steuernummer für Ihre Rechnungen und für Ihre Steuererklärung. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Finanzamt, dabei werden Ihre Daten zur unternehmerischen Tätigkeit erfasst. Bei einem Umzug und einem damit verbundenen Wechsel des Finanzamtes wird eine neue St.-Nr. vergeben. Eine bereits vorhandene Nummer finden Sie auf Ihrem letzten Einkommenssteuerbescheid oder erfragen diese bei Ihrem Finanzamt.
Unterschieden von der klassischen Steuernummer wird die lebenslang gültige Steuer-Identifikationsnummer (Abkürzung Steuer-IdNr oder Steuer-ID) für natürliche Personen. Diese wurde 2008 eingeführt und soll langfristig die Steuernummer ersetzen. Unter der 11stelligen Nummer werden bis zu 20 Jahre nach Ihrem Tod alle relevanten Personendaten gespeichert, das sind Vor- und Familienname, frühere Namen, Geschlecht, Geburtstag und -ort, Sterbetag, Anschriften und das zuständige Finanzamt. Die Nummer wurde bei Einführung jedem Bürger schriftlich mitgeteilt und wird seitdem direkt bei der Geburt zugeteilt. Wenn Sie als Ausländer in Deutschland arbeiten möchten und beim Einwohnermeldeamt registriert sind, müssen Sie eine Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern (Abkürzung BZSt.) beantragen. Der Antrag oder auch die Nachfrage nach der eigenen Steuer-Identifikationsnummer kann schriftlich oder online unter www.bzst.de gestellt werden. Erzielen Sie in Deutschland Einkünfte und haben hier keinen Wohnsitz, melden Sie sich beim zuständigen Finanzamt, dieses beantragt dann die Steuer-ID beim BZSt.
Auf allen in Deutschland ausgestellten Rechnungen muss zwingend die klassische Steuernummer aufgeführt werden. Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer weisen Sie zusätzlich die vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag ausgegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus. Die Steuer-ID hingegen wird nicht auf Rechnungen angegeben. Sie wird ausschließlich für alle Anträge, Mitteilungen oder Erklärungen gegenüber Finanzbehörden benötigt, dazu zählen das Finanzamt, die Rentenkasse oder die Familienkasse. Nicht öffentliche Ämter, der Arbeitgeber, Banken, Krankenkassen oder das Arbeitsamt dürfen die Nummer bei Ihnen nur erfragen, wenn diese zur Bearbeitung steuerlicher Vorgänge genutzt wird oder Sie ausdrücklich der Verwendung zustimmen.