So verbuchen Sie Facebook Rechnungen richtig
Auf der Social Media Plattform Facebook besteht die Möglichkeit, Werbung zu schalten und so die Nutzer speziell nach Ihren Interessen zu adressieren. Facebook verrichtet diese Dienstleistung gegen Gebühren. Wenn Sie diese steuerlich verbuchen wollen, gilt es, einiges zu beachten:
Facebook Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Unter dem Nettobetrag steht hier VAT 0,00 EUR (Rate: 0%) angemerkt. VAT bedeutet hier Value Added Tax (deutsch: Umsatzsteuer). Von Facebook wird für die Dienstleistung also keine Umsatzsteuer erhoben. Auf der Rechnung ist auch eine VAT-Nummer angegeben, welche der USt-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) für Firmen in der EU entspricht. Diese Nummer auf der Rechnung bedeutet, dass hier das Reverse Charge Verfahren angewandt wird.
Im Regelfall erhebt der Dienstleister bereits eine Umsatzsteuer und führt diese an das Finanzamt ab. Hier jedoch gilt die Steuerschuldumkehr. Dies ist dann der Fall, wenn die Leistungen von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands verrichtet werden, die Steuerpflicht in Deutschland gilt (UstG § 13b). Das bedeutet, als Leistungsempfänger müssen Sie die Steuer selbst an das Finanzamt abführen. Als geleistete Steuer können Sie diese jedoch von Ihrer vereinnahmten Umsatzsteuer wieder abziehen.
Das Reverse Charge Verfahren gilt dann, wenn auf der Rechnung (diese muss alle Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung enthalten) ein Hinweis auf Reverse Charge, sowie zwei Mal die USt-ID bzw. die VAT angegeben sind.
Die Anzeigen können Sie als Werbekosten verbuchen. Hierzu tragen Sie die Kosten im Kontenrahmen SKR 03 auf das Konto 4600, in SKR 04 auf 6600. Der von Facebook berechnete Betrag kommt nun auf das jeweilige Konto. Nun muss die Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen werden. Diese erfolgt in SKR 03 auf das Konto Umsatzsteuer mit der Nummer 1787 und in SKR 04 mit 3837 (§ 13b UStG 19%).
Danach machen Sie eine Gegenbuchung auf das Konto Abziehbare Vorsteuer (§ 13b UStG 19%), um die Umsatzsteuer geltend machen können als geleistete Vorsteuer. Der Betrag wird dazu auf das Konto 1577 in SKR 03 und auf 1407 in SKR 04 eingetragen.
Die Abrechnungen können Sie auf Ihrer Facebook Seite einsehen. Sie kommen auf der linken Seite über den Menüpunkt „Werbeanzeigenmanager“ oder mit einem Klick auf „Werbeanzeigen verwalten“ im Dropdown Menü in den Werbeanzeigenmanager. Dort können Sie über „Abrechnungs- und Zahlungsmethoden“ in der rechten Spalte alle Rechnungen des Werbekontos einsehen.
Um die Rechnungen richtig verbuchen zu können müssen natürlich alle Angaben, wie etwa die Geschäftsanschrift, darauf ordnungsgemäß sein. Damit Facebook diese richtig ausstellt, ist es notwendig, dass in Ihrem Konto alle Eingaben korrekt sind. Dies sollten Sie unbedingt überprüfen, noch bevor Sie die erste Werbeanzeige schalten.