Inkasso beauftragen – Offene Forderungen effektiv einziehen

Der Erfolg eines Unternehmens hängt maßgeblich mit der Zahlungsmoral seiner Kunden zusammen. Kommt es zum Zahlungsverzug, droht schnell ein Liquiditätsproblem. In den meisten Fällen kann schon die kurze Rücksprache mit dem Kunden Abhilfe verschaffen. Ist allerdings auch im Anschluss noch kein Zahlungseingang zu vermerken, ist unter Umständen das Einschalten eines Inkassounternehmens notwendig. Dabei sollten jedoch einige Dinge beachtet werden.

Voraussetzungen

Grundsätzlich bedarf die Einleitung eines Inkassoverfahrens keiner besonderen Ankündigung. Der Schuldner gerät beim Verpassen einer festgesetzten Zahlungsfrist und bei Nichtzahlung zu einem klar definierten Tag automatisch in Verzug. Ist weder ein genaues Datum noch eine Frist festgelegt, reicht eine Mahnung bereits aus, um den Schuldner in Zahlungsverzug zu setzten.
Außerdem kann jeder mit einem rechtlichen Anspruch auf eine Zahlung, unabhängig davon, ob er ein Unternehmer oder eine Privatperson ist, Inkasso beauftragen.

Ablauf und Kosten eines Inkassoverfahrens

Sie als Gläubiger haben unterschiedliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen. Die erste Möglichkeit besteht in der selbständigen Beauftragung eines Inkassobüros. In diesem Fall tritt das Inkassobüro im Namen des Gläubigers gegenüber dem Schuldner auf und versucht das Geld einzutreiben.

Die zweite Alternative ist die Abtretung der Forderungen an das Inkassobüro. In diesem Fall handelt das beauftragte Unternehmen in eigenem Namen und versucht das Geld beizutreiben.


Eine letzte Möglichkeit stellt der Verkauf der eigenen Forderung dar. Dabei verkaufen Sie als Unternehmer oder Privatperson Ihre Forderung an das Inkassounternehmen. Sie erhalten das Geld vorab vom Inkassounternehmen. Mit dem restlichen Verfahren haben Sie nichts mehr zu tun.


In allen drei beschrieben Fällen versucht das Inkassounternehmen nach der Beauftragung zunächst Kontakt mit dem Schuldner aufzunehmen und die Angelegenheit auf einem einfachen Weg zu klären. Gelingt dies nicht, folgt im zweiten Schritt ein außergerichtliches Mahnverfahren. Dabei wird dem Schuldner schriftlich ein neues Zahlungsziel genannt. Bringt auch das nicht den gewünschten Erfolg, folgt das gerichtliche Mahnverfahren. In diesem wird ein Mahnbescheid bei einem Gericht beantragt und dem Schuldner zugestellt. Bleibt auch das gerichtliche Mahnverfahren erfolglos, wird der Gegenstandswert ermittelt und ein Titel zur Zwangsvollstreckung über diesen erteilt. Voraussetzung ist die vorherige Erteilung eines Mahnbescheides. Mit dem Titel der Zwangsvollstreckung stellt das Inkassobüro dem Schuldner eine letzte Zahlungsfrist. Bleibt auch dieser erfolglos, wird ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt. In den meisten Fällen sollte spätestens dabei die Schuld beglichen werden. Für den Fall, dass keine ausreichenden Vermögenswerte beim Schuldner vorhanden sind, wird der Fall in das Überwachungsverfahren übergeleitet. In diesem werden die Vermögensverhältnisse des Schuldners über mehrere Jahre hinweg beobachtet. Sobald positive Änderungen zu verzeichnen sind, wird die offene Forderung eingetrieben.
Die Kosten für ein Inkassoverfahren hat der Schuldner zu tragen. Dazu zählen neben den Pauschalen für Post und Telekommunikation auch die Gerichtskosten sowie die Zinsen für die Hauptforderung.
Bevor Sie ein Inkasso einleiten, sollten Sie allerdings bedenken, dass bei insolventen Schuldnern die Auftraggeber der Inkassounternehmen die Kosten übernehmen müssen.

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner