Dollar Rechnung in der Buchhaltung korrekt verbuchen

Die buchhalterische Erfassung von Fremdwährungen

Internationale Geschäftsbeziehungen sind in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Immer öfter kommt es vor, dass eine Rechnung in Dollar oder anderen Fremdwährungen bezahlt wird. Dem Buchhalter fällt die Aufgabe zu, die Rechnung mit dem korrekten Wert zu erfassen.

§ 244 Handelsgesetz (HGB) gibt zu diesem Thema vor, dass der Jahresabschluss – die Buchhaltung bildet die Grundlage des Jahresabschlusses – in Euro aufzustellen ist. Obwohl die Regelungen des HGB nicht für Kleinunternehmer und Selbstständige gelten, ist diese Vorgabe auch von ihnen einzuhalten, wenn sie ausländische Geschäftsbeziehungen pflegen und Rechnungen in Fremdwährungen erhalten.

Der Wechselkurs – das Wichtigste beim Verbuchen von Rechnungen in Dollar

Für die richtige Verbuchung einer Rechnung ist zu beachten, dass die Rechnung mit dem amtlichen Tagesumrechnungskurs erfasst wird. Außerdem ist zu bedenken, dass ein Betrag in fremder Währung täglichen Kursschwankungen unterliegt. Da zwischen dem Erstellen der Rechnung und der Bezahlung ein paar Tage vergangen sind, müssen unter Umständen Kursschwankungen berücksichtigt werden. Die dabei entstehenden Differenzen sind von dem Rechnungsbetrag zu trennen und auf einem separaten Buchhaltungskonto (»Kursschwankungen aus Währungsdifferenzen«) zu erfassen.

Wie wird die Umsatzsteuer bei einer Rechnung in Fremdwährung behandelt?

Bekommt der Unternehmer z.B. Waren aus Schweden, handelt es sich um einen sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb, der für ihn steuerpflichtig ist. Auch wenn in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, muss der Buchhalter die Umsatzsteuer zu dem amtlichen Umrechnungskurs umrechnen und verbuchen. Da die Umsatzsteuer aus einem innergemeinschaftlichen Erwerb als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, muss der Buchhalter beachten, dass auch das Vorsteuerkonto mit demselben Betrag angesprochen wird.

Soll für die Umsätze in Fremdwährungen ein eigenes Konto eingerichtet werden?

Hat der Unternehmer einen oder nur wenige Umsätze, die aus dem Ausland resultieren, rentiert sich ein eigenes Bankkonto kaum. Im Zweifelsfall sind die Gebühren höher.

Besteht jedoch eine feste Geschäftsbeziehung in die USA und werden viele Rechnungen in Dollar erstellt, ist die Einrichtung eines eigenen Kontos eine Überlegung wert. Die Gebühren können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Zudem schafft ein eigenes Konto mehr Transparenz und einen besseren Überblick.

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