Steueränderungen 2021 auf einen Blick

Auch für 2021 hat der Gesetzgeber wieder Änderungen im Steuerrecht auf den Weg gebracht, wie jedes Jahr. Damit Sie den Durchblick behalten, haben wir für die wichtigsten Steueränderungen für das nächste Jahr zusammengefasst. Sie müssen kein Steuerberater oder Finanzbeamter sein, um sich profund über die Neuerungen und die für Sie geltenden Bestimmungen zu informieren.

Bei der Umsatzsteuer geht es wieder zurück in die Zeit vor der Corona-Krise. Um die durch die Pandemie finanziell stark angeknackste und in Schieflage geratene Wirtschaft steuerlich zu entlasten, hatte die Bundesregierung für das zweite Halbjahr 2020 einen reduzierten Umsatzsteuersatz von 16% bzw. 5% beschlossen. Ab dem 1. Januar 2021 gilt nun wieder der reguläre Satz von 19% bzw. 7% Umsatzsteuer. Nach Möglichkeit sollen alle Leistungen, die in der Zeit des gesenkten Umsatzsteuersatzes begonnen wurden, bis Ende Dezember 2020 abgeschlossen sein, da sonst Probleme bei der Versteuerung auftreten können.

Der Grundfreibetrag im Einkommensteuergesetz, also der Betrag, der die Existenzgrundlage der Steuerzahlenden sichern soll, wird auch 2021 weiter erhöht. Dies kommt besonders den Mitgliedern einkommensschwacher Schichten entgegen, da der Betrag herauf gesetzt wird, bis zu welchem das Einkommen nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegt. 2021 darf man bis zu 9744 EUR im Jahr verdienen, ohne darauf Einkommenssteuer zahlen zu müssen, Grundlage für diese Erhöhung ist der so genannte Existenzminimumsbericht. Für Ehepaare, die gemeinsam steuerlich veranlagt werden, gilt weiterhin der doppelte Grundfreibetrag. Parallel zum Grundfreibetrag wird wie üblich auch der Betrag angepasst, den Unterhaltspflichtige für Leistungen an getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner von der Steuer absetzen können.

Auch für Familien bringt das Jahr 2021 wieder Steueränderungen mit sich. Grund zur Freude, denn das zweite Familienentlastungsgesetz tritt in Kraft. Durch den Koalitionsvertrag besiegelt, verbessert sich die Situation von Familien mit Kindern sowohl bezüglich des Kindergeldes als auch im Hinblick auf die geltenden Kinderfreibeträge. Pro Kind werden ab Januar 2021 monatlich 15 EUR mehr gezahlt. So beträgt die staatliche Unterstützung dann 219 EUR für das erste und das zweite, 225 EUR ab dem dritten und 250 EUR für jedes weitere Kind. Beim jährlich geltenden Kinderfreibetrag steigt die Grenze auf 2730 EUR pro Elternteil, auch der Betreuungsfreibetrag wird deutlich angehoben auf dann jährlich 1464EUR. Insgesamt entstehen pro Kind steuerliche Freibeträge von 8388 EUR p.a., was einen außerordentlichen steuerlichen Vorteil für Familien mit sich bringt.

Auch Behinderte erfahren mit den Steueränderungen für das kommende Jahr eine deutliche Besserstellung. Der Behinderten-Pauschbetrag wird für jeden Behinderungsgrad verdoppelt, was Menschen mit Behinderung eine verstärkte Unterstützung durch den Staat bringt. Die alte Systematik des Behinderungsgrades wird an das geltende Sozialrecht angepasst und der Gesetzgeber sieht im Steuerrecht ab 2021 eine Förderung bzw. Unterstützung durch den Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem GdB von 20 vor.

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