Der Beteiligungsvertrag – Spielregeln beim Investment

Der Beteiligungsvertrag – Definition, Verwässerungsschutz und Down-Round-Protection

Mit der Gründung eines StartUps ist es nicht getan. Nachdem der Gesellschaftsvertrag der GmbH notariell beurkundet wurde und die Gründer das Stammkapital von 25.000 Euro eingezahlt haben, muss eine solide Finanzierung des Unternehmens sichergestellt werden. Möchten Investoren (Business-Angel oder VC-Geber) sich beteiligen, kann ein Beteiligungsvertrag neue Finanzierungswege ermöglichen.

Was ist ein Beteiligungsvertrag?

Der Beteiligungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern eines StartUps und den Investoren. Da diese Vereinbarung – anders als der Gesellschaftsvertrag der GmbH – nicht im Handelsregister eingetragen wird, bietet es sich für die Vertragsparteien an, in dem Vertrag Details zu den Investor-Anteilen festzulegen. Dabei ist zu beachten, dass ein neuer Gesellschafter nur an die Regelungen des Beteiligungsvertrages gebunden ist, wenn er eine ausdrückliche Erklärung abgegeben hat.

Welche Regelungen werden zwischen der Gesellschaft und den Investoren geschlossen?

In der Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern und den Investoren sollten die Regelungen zum Eintritt des Investors bestimmt sein. Darüber hinaus sollte klargestellt sein, dass der Verkauf eines GmbH-Anteils nicht möglich ist, wenn ein Business Angel oder ein VC-Geber dem Regelwerk nicht zugestimmt hat.

Bei Eintritt des neuen Gesellschafters sollte festgelegt werden, welche Gegenleistung für die Investor-Anteile und für seine Beteiligung am Geschäftserfolg erbringen muss. Bei einer bestehenden GmbH ist dies mit einer Erhöhung des Stammkapitals verbunden. Wird die GmbH neu gegründet, muss ein Investor seinen Anteil an der Stammeinlage leisten. Diese Verpflichtung kann in Geld und in Sachwerten erfüllt werden.

Die Einlage eines neuen Gesellschafters erfolgt nur zum Teil in das Stammkapital der GmbH. Den anderen Teil leistet der Investor gemäß der Vorschrift des § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB (Handelsgesetzbuch) in die Kapitalrücklage.

Was bedeuten Verwässerungsschutz und Down-Round-Protection

Die Gefahr eines Verwässerungsschutzes ist besonders groß, wenn ein StartUp am Anfang seiner geschäftlichen Unternehmungen steht und wegen einer Erhöhung des Eigenkapitals auf der Suche nach Investoren ist. Bei einer Kapitalerhöhung können die bestehenden Gesellschafter ein Bezugsrecht auf die Anteile in Anspruch nehmen, das ihrer bisherigen Quote entspricht. Um eine Verwässerung der Geschäftsanteile mit den Anteilen zu verhindern, die einem Investor zustehen, sollte die ursprünglichen Anteile einen Verwässerungsschutz erhalten.

Problematisch wird die Erhaltung der Verwässerungsschutzes, wenn sich herausstellt, dass die ursprünglichen Anteile an der GmbH zu hoch bewertet waren oder der Geschäftserfolg des Unternehmens nicht so schnell eintritt, wie es sich die Gesellschafter bei Gründung der GmbH erhofft hatten. Würde sich in diesem Zeitpunkt ein neuer Investor um Anteile an der GmbH bemühen, würde er aufgrund der niedrigeren Bewertung benachteiligt werden. Um dies zu verhindern, kann ein Business-Angel oder ein VC-Geber mithilfe des Beteiligungsvertrages beantragen, dass die Finanzierung auf Grundlage einer für ihn vorteilhafteren Bewertung vorgenommen wird. Das Verfahren, das diese Maßnahme einleitet, wird als Down-Round-Protection bezeichnet.

Eine Down-Round-Protection sollte aber nicht generell den geschäftlichen Erfolg eines neuen Investors sicherstellen. Um zu verhindern, dass ein neuer Investor nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust einer GmbH beteiligt wird, gilt die Down-Round-Protection häufig nur für eine bestimmte Zeit.

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