Mit dem Dienstwagen geblitzt – Muss ich das Bußgeld bezahlen?

Trotz aller Vorsicht kann es schon einmal vorkommen: Sie werden mit dem Dienstwagen geblitzt. Doch wer bezahlt nun das Bußgeld? Laut Straßenverkehrsordnung verhält es sich so, dass der Fahrer eines Fahrzeuges immer selbst für sein Verhalten im Straßenverkehr verantwortlich bleibt: auch dann, wenn er mit dem Fahrzeug eines anderen Halters unterwegs ist. Diese Regelung nennt man Fahrerhaftung. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob Sie privat oder dienstlich mit dem Dienstwagen unterwegs waren. Die Fahrerhaftung gilt immer.

Doch wie kommen die Ordnungshüter überhaupt auf Sie als Fahrer? In der Praxis sieht das so aus, dass der Halter des Fahrzeuges – in diesem Falle also Ihre Firma – den fälligen Strafzettel erhält. Denn über das Nummernschild ermittelt die Polizei zunächst nur den Halter, nicht aber den Fahrer des Fahrzeuges. Die Polizei ist darüber hinaus aber auch verpflichtet den Fahrer des geblitzten Fahrzeuges auszumachen. Dazu schickt sie dem Halter einen Zeugenfragebogen zu. Den muss dann Ihre Firma, unter Angabe des Mitarbeiters, der zum fraglichen Zeitpunkt das Dienstfahrzeug nutzte ausfüllen, und an die Polizei zurück schicken. Falls Ihre Firma das nicht tut hat die Polizei die Möglichkeit den Fahrer über das Foto aus dem Blitzgerät zu ermitteln. Auch kann sie die Firma dazu anzuhalten künftig ein Fahrtenbuch zu führen. In diesem Fahrtenbuch müssen folgende Dinge festgehalten werden: Anlass, Start und Zielpunkt jeder Dienstfahrt, Name des jeweiligen Fahrers, Datum sowie Uhrzeit der Fahrt, und zurückgelegte Kilometer. Das gilt dann automatisch für alle Fahrzeuge der Firma. So lässt sich der Fahrer in der Zukunft ganz einfach ermitteln.

Was passiert aber, sollten Sie Ihren Strafzettel nicht bezahlen, oder aber der Meinung sein, dass doch der Arbeitgeber für die Zahlung verantwortlich sein sollte, da Sie ja nur zu schnell gefahren sind, da ein sehr wichtiger Geschäftstermin eingehalten werden musste? In Ausnahmefällen ist es durchaus möglich, dass die Zahlung von Ihrer Firma übernommen wird. Allerdings möchte die Polizei ein sittenwidriges Verhalten ausschließen und wird beobachten, ob derartige Dinge in Ihrer Firma häufiger vorkommen. Nimmt dieses Verhalten nämlich überhand, werden die Ordnungshüter aufmerksam und vermuten eventuell sittenwidrige Absprachen, und schaut genau hin. Zum einen sollen nämlich Sie als Mitarbeiter geschützt werden. Es ist schließlich nicht adäquat und keinem zuzumuten, dass den Angestellten regelmäßig zu schnelles Fahren abverlangt wird, um beispielsweise Arbeitszeit zu sparen. Auch darf man Sie nicht aktiv dazu auffordern Verkehrsregeln zu brechen, denn schließlich handelt es sich bei Raserei um eine Ordnungswidrigkeit. Zum anderen sollen versteckte Boni ausgebremst werden. Eigentlich könnte man meinen der Arbeitgeber wäre besonders mitarbeiterfreundlich indem er die Strafzettel der Mitarbeiter begleicht. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei aber um einen Bonus auf Ihr Gehalt und Sie müssen diese Extra-Zuwendung Ihres Arbeitgebers sogar versteuern; denn es ist ein geldwerter Vorteil.

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