Als Unternehmer den digitalen Nachlass regeln

Bei vielen Unternehmen ist der digitale Nachlass nicht geregelt. Wenn der Firmenchef verstirbt, kann es sein, dass die Firma ein ernsthaftes Problem bekommt. Im Umgang mit einem digitalen Nachlass gibt es, anders als beim Erbrecht, keine gesetzliche Regelung. Zum digitalen Nachlass gehören auch der E-Mail-Account und die sozialen Medien, da das Mitglied immer eine Privatperson ist, auch wenn der Account beruflich genutzt wird. Somit hat das Unternehmen/die Firma keine Möglichkeit auf diesen Account zuzugreifen. Doch was ist eigentlich ein digitaler Nachlass? Zum digitalen Nachlass zählen nicht nur der E-Mail-Account und die Mitgliedschaft in den sozialen Medien, sondern auch Eigentumsrechte an Hardware, Software und Urheberrechten sowie die Rechte an Bildern und Blogs.

Unternehmer sollten zwei E-Mail-Accounts nutzen

Wenn ein E-Mail-Account beruflich und privat genutzt wird, wird dies immer Probleme nach sich ziehen. Daher sollten Sie die berufliche und private Kommunikation trennen und für den Notfall festlegen, wer über welche Zugriffsrechte verfügen darf. Dies sollte natürlich vor dem Tod geschehen. Es stellt sich auch die Frage, ob ein Erbe den Laptop oder die Software einfach knacken lassen kann. Gilt der Laptop als Teil des Erbes kann der Erbe den Passwortschutz umgehen, da er in das Eigentum des Erben übergeht. Sind jedoch die Informationen auf den Servern der Onlineplattformen gespeichert, kann es komplizierter werden, vor allem bei unterschiedlichen Anbietern, mit unterschiedlichen Regelungen. Es gibt Webmaildienste, die einen Erbschein verlangen, andere wiederum nicht. Daher sollte ein Unternehmen, eine Firma eigene E-Mail-Adressen verwenden, die sich auf dem Server der Firma befinden.

Mögliche Urheberrechtsverletzungen beachten

Wie sieht es aber mit möglichen Urheberrechtsverletzungen, die vom Erblasser begangen wurden, aus? Wenn der Firmenchef auf Google und irgendwelchen sozialen Netzwerken (Facebook & Co.) Firmen-Fotos veröffentlicht hat und die Copyright-Fragen nicht geregelt hat, übernimmt dessen Nachfolger, bei einer Urheberrechtsverletzung, die Verantwortung. Der neue Ansprechpartner sollte eine Vertrauensperson sein, der dann innerhalb von sechs Wochen nach dem Tod des Firmenchefs das Impressum auf der Website sowie in den sozialen Netzwerken aktualisiert. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Firma/das Unternehmen abgemahnt wird.

Fazit

Wenn Unternehmer ihren Nachlass vernünftig regeln wollen, müssen Ressourcen und Zeit eingeplant werden. Eine Vertrauensperson und wichtige Ansprechpartner, wie auch ein Kontoinaktivität-Manager, sollten vorab bestimmt werden. Einen Kontoinaktivität-Manager bietet zum Beispiel Google an. Dieser Kontoinaktivität-Manager hat dann Zugriff auf die Daten und kann das Konto auch löschen. All diese Vorsorgemaßnahmen sollten einmal jährlich überprüft werden, um eventuelle Änderungen vornehmen zu können.

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