Steuerbescheid prüfen – das sind die wichtigsten Fehlerquellen

Einige Zeit nach Abgabe der Steuererklärung kommt unweigerlich der Steuerbescheid bei Ihnen an, den das zuständige Finanzamt aufgrund Ihrer Angaben erstellt hat. Er enthält, aufgeteilt Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Ihre Steuerschuld. Unabhängig davon, ob der Steuerbescheid eine Erstattung oder eine Nachzahlung ausweist, ist es immer sinnvoll, ihn auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Denn sowohl bei einer schriftlichen als auch bei einer digitalen Übertragung von Daten können Fehler auftreten. Zu beachten beim Check ist, dass das Finanzamt den Bescheid nur innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, der Festsetzungsfrist, korrigieren kann. In der Regel sind dies vier Jahre. Dabei beginnt die Frist aber erst mit Ende des Jahres, in dem das Finanzamt Ihre Erklärung erhalten hat.

Einfach nachzuprüfen sind die persönlichen Daten, also Name, Anschrift, SteuerID, Steuernummer und vor allem auch die Bankverbindung. So vermeiden Sie Probleme bei der Zustellung des Bescheides sowie bei Erstattungen oder Abbuchungen. Sie als Steuerpflichtigen interessiert natürlich insbesondere, ob der Steuerbescheid die von Ihnen gemachten Angaben korrekt ausweist und Steuerabzüge richtig berechnet wurden. Den besten Anhaltspunkt dafür bietet der Festsetzungsbetrag. Entspricht er dem, was Ihr Steuerprogramm oder Ihr Steuerberater vorab als Erstattung oder Nachzahlung errechnet hat, kann von der Richtigkeit der Zahlen und der Steuerfestsetzung ausgegangen werden.

Weicht der Festsetzungsbetrag von der vorher ermittelten Summe ab, müssen alle Zahlen mit der eingereichten Erklärung verglichen werden, insbesondere die abzugsfähigen Aufwendungen ( außergewöhnliche Belastungen, Unterhaltszahlungen, Fahrtkosten etc. ). Zu finden sind diese in der Rubrik Besteuerungsgrundlagen. Den Einnahmen werden dort alle Abzugsbeträge gegenübergestellt, so dass Sie die Details nachprüfen und feststellen können, ob alle Kosten richtig übernommen und anerkannt wurden. Andere Beträge berücksichtigt das Finanzamt automatisch. Dazu zählen Freibeträge – z.B Kinderfreibetrag – und Pauschbeträge – z.B. Werbungskostenpauschale. Wenn Sie im Veranlagungsjahr das erste Mal Rente bezogen haben, sollten Sie außerdem die Berechnung des Rentenfreibetrages prüfen.

Ergibt die Prüfung leicht zu korrigierende Fehler wie Zahlendreher, falsche Anschriften o.ä. lässt sich das meist durch ein Telefonat oder einen kurzen schriftlichen Hinweis klären. Wurden Abzugsbeträge nicht anerkannt, enthält der Steuerbescheid hierzu eine Erläuterung. Kann man diese nicht nachvollziehen, kommt ein Einspruch in Betracht. Er muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheides eingelegt werden und eine Begründung enthalten. Je nach Komplexität ist die Einschaltung eines Steuerberaters sinnvoll.

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