Workation: Homeoffice im Ausland – Warum der Arbeitgeber zustimmen muss

Homeoffice bietet vielen Arbeitnehmern die Flexibilität, Job und Privatleben besser zu vereinbaren, indem sie ihre Tätigkeit voll oder teilweise aus dem privaten Umfeld heraus erledigen. Die Rahmenbedingungen für das Arbeiten im Homeoffice werden in der Regel schriftlich im Arbeitsvertrag festgelegt. Dazu zählen zum Beispiel die Ausstattung des Heimarbeitsplatzes, die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit sowie Regelungen zum Datenschutz und der Datensicherheit.

Abgrenzung Homeoffice und Workation

Seit der Pandemie steigt die Beliebtheit von Workation – also einer Mischung aus Arbeit (englisch „work“) und Urlaub (englisch „vacation“). Anderes als beim Homeoffice wird hier nicht zu Hause, sondern im Ausland gearbeitet. Doch es gibt noch keine gesetzlich festgelegten Regelungen hierzu. Daher sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die wichtigsten Punkte vertraglich regeln.
Zuallererst muss der Arbeitgeber der Workation zustimmen, falls Sie nicht selbstständig arbeiten. Dies betrifft vor allem die Dauer und den Ort. Die Arbeitgeberzustimmung ist essenziell, da es in der Pflicht des Arbeitgebers liegt, dafür zu sorgen, dass alle im Zielland geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen wie beispielsweise Arbeitszeit, Pausen und Vergütung beachtet werden.

Diese Punkte sind besonders zu beachten

Innerhalb der EU gibt es keine Einschränkungen für EU-Bürger. In anderen Ländern muss geprüft werden, ob es für den Arbeitnehmer legal ist, in diesem Land zu arbeiten oder eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt wird. Gegebenenfalls muss vor der Einreise eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum beantragt werden.
Auch die Lohnsteuerpflicht muss beachtet werden. Eine Steuerpflicht im Ausland kann vermieden werden, wenn die Tätigkeit dort weniger als 183 Tage im Jahr beträgt und nur vorübergehend im entsprechenden Land ausgeübt wird. Der Wohnsitz in Deutschland muss dabei bestehen bleiben, es gelten allerdings die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens.
Arbeitgeber müssen sich außerdem um die Sozialversicherung ihres Mitarbeiters kümmern und sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um ihn oder sie im Rahmen einer Auslandsentsendung zu versichern.
Neben diesen rechtlichen und steuerlichen Themen ist es auch relevant, vor Beginn der Workation zu klären, ob die technischen Gegebenheiten vor Ort für die Ausübung des Jobs ausreichend sind. Dazu zählen etwa die Geschwindigkeit und Verlässlichkeit der Internetverbindung vor Ort sowie die Gewährleistung der nötigen Datensicherheit. Auch die Erreichbarkeit generell muss geklärt werden, besonders dann, wenn sich der Zielort in einer anderen Zeitzone befindet.

Fazit

Eine Workation bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Job und Ihre Freizeit noch besser zu verbinden und kann die Produktivität steigern. Da das Arbeiten im Homeoffice im Ausland aber mit einigen bürokratischen Hürden verbunden sein kann, müssen Sie vorab immer eine Arbeitgeberzustimmung einholen.
Ob sich der Aufwand lohnt, kommt immer auf das Zielland an. Sie sollten bereits bei der Planung prüfen, was bezüglich Aufenthaltsgenehmigung, Lohnsteuerpflicht, Krankenversicherung und Arbeitsumfeld im gewählten Land beachtet werden muss. Eine Workation im EU-Ausland bietet sich besonders an, da hier der geringste Aufwand bezüglich Genehmigungen und Versicherungen auf Sie zukommt.

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