Weihnachtsgeschenke von der Steuer absetzen: Bei 35 Euro ist Schluss
Eine süße Schachtel Pralinen, eine Flasche Wein oder ein schlichter Kalender ¬ Weihnachtsgeschenke stehen für Wertschätzung unter Geschäftspartnern und sind eine kleine Aufmerksamkeit für Teammitglieder. Doch zu viel sollten Sie für Geschenke nicht ausgeben: Nur bis zu einer bestimmten Freigrenze können Sie Weihnachtsgeschenke steuerlich absetzen.
Geschenke bis 10 Euro sind Streuwerbeartikel
Ob Kugelschreiber oder USB-Stick: Überschreitet das Geschenk nicht die 10 Euro-Marke, ist es für das Finanzamt ein Streuwerbeartikel und zählt als Betriebsausgabe. Deshalb fällt auch keine Steuer an; weder für den Schenker, noch für den Beschenkten. Ein geldwerter Vorteil liegt damit auch nicht vor ¬ eine Sachleistung, die über den Lohn hinausgeht.
Weihnachtsgeschenke für Geschäftspartner steuerlich absetzen
Eine kleine Aufmerksamkeit für Geschäftspartner zu Weihnachten ist eine Betriebsausgabe und damit steuerlich absetzbar. Doch dies gilt mit Einschränkungen: Sie darf nicht mehr als 35 Euro kosten, sie muss ein Geschenk aus betrieblichen Gründen sein und sie darf keine Gegenleistung erfordern.
Kostet das Geschenk mehr als 35 Euro, zählt es als private Ausgabe: Es ist eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen. Diese müssen Sie als Gewinn versteuern ¬ gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Trotzdem muss das Geschenk dokumentiert werden, auch wenn es 35 Euro nicht übersteigt: Das Finanzamt muss immer einsehen können, wer etwas aus welchem Grund erhalten hat und wie die Geschäftsbeziehung ist.
Pauschalversteuerung bei Geschenken für Geschäftspartner
Damit das Geschenk für den Beschenkten nichts kostet, können Sie als Schenker dafür die Steuern übernehmen ¬ das ist möglich nach § 37b EStG. Hier kann der Schenker eine Pauschalversteuerung ansetzen: Sie versteuern das Geschenk zu 30 % des Bruttokaufpreises; dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Die Pauschale von 30 % gilt dabei bis zu 10.000 Euro für ein Geschenk ¬ pro Empfänger und Wirtschaftsjahr. Wichtig ist aber, dass Sie Ihren Geschäftspartner schriftlich informieren, dass Sie bereits die Steuer übernommen haben. Auf diese Weise ist der Beschenkte nicht mehr verpflichtet, das Geschenk in seiner Steuererklärung anzugeben und es selbst zu versteuern.
Weihnachtsgeschenke für die Teammitglieder
Auch kleine Aufmerksamkeiten an Teammitglieder sind steuerlich absetzbar. Doch gilt hier eine andere Freigrenze: Das Geschenk darf nicht mehr kosten als 44 Euro ¬ sonst wäre die monatliche Freigrenze für Sachzuwendungen überschritten. Alles, was darüber liegt, gilt als geldwerter Vorteil und eine pauschale Lohnsteuerabgabe wäre damit fällig.
Wollen Sie mit Ihren Weihnachtsgeschenken auf Nummer sicher gehen, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater ¬ er weiß genau, welche Geschenke auf welche Weise steuerlich absetzbar sind.