Diensthandy: Was ist erlaubt?

Das Diensthandy macht das Arbeiten leichter. Auch von unterwegs können Sie Kontakt zu anderen Außendienstmitarbeiten halten, Kunden anrufen oder Internes über das Firmen-Intranet abfragen. Allerdings birgt das Risiken, die Datensicherheit betreffend. Es gilt, diese möglichst gering zu halten. Mit festen Spielregeln, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, lassen sich Probleme vermeiden.

Diese Vereinbarungen über eine persönliche Nutzung sollten unbedingt schriftlich festgehalten werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. So ist für Sie zunächst zu klären, ob Sie das Diensthandy überhaupt privat nutzen dürfen. Privatgespräche, die während der Arbeitszeit geführt werden, sind Pausenzeiten, denn es wird in dieser Zeit nicht gearbeitet. Unter Umständen entstehen zusätzliche Mobilfunkkosten. Ist es nicht erlaubt, das Handy privat zu nutzen, kann der der Arbeitgeber das kontrollieren. Wenn die eigene Nutzung möglich ist, wird diese Kontrollmöglichkeit eingeschränkt. Klären müssen Sie außerdem, ob das Firmenhandy nach Feierabend mit nach Hause genommen werden darf. Wie sieht es mit dem Wochenende aus?

Auch für die Erreichbarkeit spielen die Vereinbarungen eine Rolle. Das Diensthandy muss nach Feierabend gewöhnlich nicht rund um die Uhr eingeschaltet sein. Wenn Erreichbarkeitszeiten vereinbart sind oder Sie Bereitschaftsdienst haben, sind Sie allerdings verpflichtet, erreichbar zu sein. Sie müssen das Firmenhandy anlassen und in Reichweite haben.

Ein Firmenhandy ist immer mit einem Risiko behaftet. Vor allem dann, wenn die Passwortabfrage abgeschaltet ist. Diese Bequemlichkeit ist fahrlässiges Verhalten. Ihnen droht eine Abmahnung! Geht das Handy verloren oder wird es gestohlen, hat der Dieb Zugriff auf alle gespeicherten Daten, das Firmen-Intranet oder die Cloud. Die Datensicherheit ist nicht mehr gegeben und die Richtlinien der DSGVO werden nicht eingehalten.

Weitere Sicherheitslücken ergeben sich durch Apps, die vom Mitarbeiter selbst installiert werden. Sie können kostenpflichtig sein und Viren oder Spyware einschleusen. Weit verbreitet ist What’s App. Dieser Anwendung erlauben Sie den Zugriff auf das Telefonbuch, in dem auch Kundenkontakte gespeichert sind. Das ist hinsichtlich der DSGVO kritisch zu sehen. Die möglichen Folgen müssen allen bewusst sein. Es sollte vereinbart werden, dass nur installiert werden darf, was der Datenschutzexperte freigegeben hat.

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