Automatisierte Abrechnung grenzüberschreitender elektronischer Produkte und Dienstleistungen in der EU

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Einfaches Handling von Abo-Rechnungen

Die Online-Rechnungssoftware Fakturia ermöglicht die einfache Verwaltung von Abonnements und die automatische Rechnungserstellung. Ihr Buchhaltungsaufwand lässt sich minimieren und Sie haben Zeit für andere Aufgaben in Ihrem Unternehmen. Sind die Stammdaten und Abrechnungsintervalle erfasst, erfolgt die automatische Fakturierung für wiederkehrende Rechnungen zum gewünschten Termin. Nach der Erstellung der Abo-Rechnungen mit Hilfe der Subscription Management Software werden diese automatisch an die entsprechenden Kunden versendet. Die Verwaltung der Zahlungseingänge, das Mahnwesen sowie zahlreiche weitere Funktionen erleichtern die Arbeit ungemein. Ein weiteres Plus ist die Möglichkeit zum DATEV-Export und Import über entsprechende Schnittstellen. Sparen Sie sich die Neuerfassung von Daten durch den praktischen Datenaustausch mit Ihrer Buchhaltungssoftware oder anderen Programmen.

Mehrwertsteuer-Satz für elektronische Produkte und Dienstleistungen beachten

Bereits seit 01. Januar 2015 gilt für die Lieferung von elektronischen Dienstleistungen und elektronischen Produkten eine besondere Regelung. Diese bezieht sich auf Waren oder Leistungen wie eBooks, Webhosting, Software-Downloads und andere Produkte, die an private Kunden verkauft werden. Der Verkäufer ist verpflichtet – sofern es sich um eine EU grenzüberschreitenden Verkauf handelt – die Mehrwertsteuer anzuwenden, die am Wohnsitz des Kunden gilt. Diese muss auch entsprechend ans Zielland abgeführt werden. Die Subscription Management Software Fakturia bietet jetzt mit dem neuen Release 1.1.16 die Möglichkeit, dies über einen gesonderten Menüpunkt zu verwalten. In den Steuergruppen können die Steuersätze flexibel für jedes einzelne Land gepflegt werden. Geplante Änderungen hinsichtlich der Steuersätze können im Vorfeld erfasst werden.

Regelmäßige Meldung an die Finanzbehörden – Zusammenfassende Meldung (ZM) und Mini-One-Stop-Shop (MOSS)

Der Leistungsort liegt nach den Vorschriften aus Januar 2015 immer im Land des Empfängers, dies gilt auch für wiederkehrende Rechnungen. Damit Sie als Unternehmer nicht in verschiedenen EU-Ländern eine Steuererklärung abgeben müssen, kann das Bundeszentralamt für Steuern als Anlaufstelle genutzt werden. Mit dem so genannten Verfahren Mini-One-Stop-Shop (MOSS) werden die Umsätze an die deutsche Finanzbehörde gemeldet. Fakturia stellt im Fibu-Export einen Reportgenerator bereit, welcher die Umsätze je Land automatisch aufschlüsselt. Gewerbetreibende in der EU unterliegen ebenfalls einer Meldepflicht in Sachen Zusammenfassende Meldung (ZM). Die Online-Rechnungssoftware unterstützt Sie auch hier mit einem Daten-Report entsprechend der jeweiligen Umsätze und der USt-ID Ihrer Kunden.

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