Nutzungsrechte – Berechnung und Unterschied zum Urheberrecht

Der Begriff der „Nutzungsrechte“ ist in vielen Berufsbildern an der Tagesordnung. So stellen Grafiker, Designer, Fotografen oder Texter ihren Kunden neben der Vergütung für ihre „Kernleistung“ auch regelmäßig eine Vergütung für Nutzungsrechte in Rechnung. Doch was versteht man eigentlich genau unter diesem Begriff, wer darf Nutzungsrechte in seiner Rechnung ausweisen und wie werden die überhaupt berechnet?

Was ist ein Nutzungsrecht eigentlich?

Wer die Dienste eines Designers, Fotografen oder eines Grafikers in Anspruch nimmt, der erhält eine Dienst- oder Werkleistung, die in der Regel zuvor vertraglich genau bestimmt wurde. Für die Leistung wendet der Leistungserbringer eine bestimmte Arbeitszeit auf, welche er sich vergüten lässt. Der Kunde erhält im Ergebnis beispielsweise Fotos, ein Logo, ein Layout oder einen Text. Neben dem eigentlichen Produkt erwirbt der Kunde außerdem die Möglichkeit, dieses Produkt nach Belieben zu nutzen. Für dieses Nutzungsrecht muss der Kunde selbstverständlich bezahlen. Das Nutzungsrecht kann mit den Tantiemen in der Musik verglichen werden.

Wie wird ein Nutzungsrecht in der Höhe berechnet?

Um die konkrete Höhe eines Nutzungsrechts zu ermitteln, werden verschiedene Faktoren in die Berechnung miteinbezogen. Zu diesen Faktoren zählen das geplante Nutzungsgebiet, die voraussichtliche Einsatzzeit, die Nutzungs- sowie die Auftragsart. Für jeden dieser Kostenfaktoren gibt es unterschiedliche mögliche Vergütungssätze. So ist beispielsweise eine unbegrenzte Nutzungszeit höher anzusetzen als die einmalige Nutzung des Logos, Text oder Fotos. Gleiches gilt für das Nutzungsgebiet. Selbstverständlich kann der Leistungserbringer für eine geplante internationale Nutzung eine höhere Gebühr verlangen als für eine lokale Nutzung.
Für jeden dieser Berechnungsfaktoren (also Nutzungsgebiet, vereinbarte Nutzungsdauer, Nutzungsumfang sowie Nutzungsart) finden sich die konkreten Multiplikatoren in der AGD. Die Abkürzung AGD steht dabei für Allianz deutscher Designer.

Was ist der Unterschied zwischen einem Nutzungsrecht und dem Urheberrecht?

Der größte Unterschied besteht darin, dass ein Nutzungsrecht übertragen und eingeräumt werden kann, während dies beim Urheberrecht nicht der Fall ist. Vielmehr besagt das Urheberrecht, dass eine bestimmte Person der geistige und persönliche Schöpfer, also der Urheber eines Werks ist. Zwar können Urheberrechte an sich nicht verkauft werden, das erschaffene Werk aber natürlich schon.

Rechtssicherheit durch schriftliche Vereinbarungen schaffen

Die Vereinbarung des Nutzungsrechts sollte stets schriftlich erfolgen. Nur so kann der Leistungserbringer sich langfristig absichern und die Verwendung des von ihm geschaffenen Werks gegen Missbrauch schützen sowie eine faire und angemessene Vergütung erreichen.

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