Versichert über die Künstlersozialkasse: Beiträge sparen als Selbständiger

Vielen Selbständigen bereiten Themen wie Kranken- und Rentenversicherung Bauchschmerzen. Denn den für Angestellte üblichen Arbeitgeberanteil an der Absicherung müssen Sie als Freiberufler oder Selbständiger selbst bezahlen. Es sei denn, Sie sind in der Künstlersozialkasse versichert.

Künstlersozialkasse: Was ist das und wie funktioniert es?

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist trotz des verwirrenden Namens keine Krankenkasse. Stattdessen handelt es sich um eine Behörde, die freiberufliche Künstler und Publizisten vor (Alters-)Armut schützt. Als Mitglied der KSK sind Sie weiterhin bei der Krankenkasse Ihrer Wahl versichert. Den anfallenden Beitrag zahlen Sie jedoch an die Künstlersozialkasse, die ihn aufstockt und somit den Arbeitgeberanteil übernimmt. Dies finanziert sie mithilfe staatlicher Mittel und der sogenannten Künstlersozialabgabe. Diese Pflichtabgabe müssen alle Unternehmen leisten, die die Dienste selbständiger Künstler und Publizisten in Anspruch nehmen. Nach der Aufstockung leitet die Behörde den Gesamtbeitrag an Ihre Sozialversicherungsträger weiter. Familienversicherungen und alle anderen Leistungen Ihrer Krankenkasse können Sie wie üblich in Anspruch nehmen. Zudem können Sie Ihre Hälfte des Beitrags als Vorsorgeaufwendung von der Steuer absetzen.

Diesen Beitrag zahlen Sie an die Künstlersozialkasse

Die Höhe des Beitrags, den Sie an die KSK zahlen, ist abhängig von Ihrem voraussichtlichen Einkommen. Die Künstlersozialkasse fordert Sie auf, Ihr Einkommen für jedes neue Jahr bis zum 1. Dezember des aktuellen Jahres zu schätzen. Aus dieser Schätzung errechnet sie die monatliche Abgabe. Wie auch bei Arbeitnehmern orientiert sie sich an den Beitragssätzen zur Sozialversicherung:

  • Anstelle von 18,6% zahlen Sie 9,3% Ihres Einkommens als Abgabe für die Rentenversicherung,
  • anstelle von 14,6% zahlen Sie 7,3% für die Krankenversicherung und
  • anstelle von 3,05% (plus Kinderlosigkeits-Aufschlag von 0,25%) zahlen Sie 1,525% (ohne Kinder: 1,775%) für die Pflegeversicherung.
    Im Jahr zahlen Sie somit 18,125% (ohne Kinder: 18,375%) Ihres jährlichen Einkommens.

Wie kann ich mich in der Künstlersozialkasse versichern lassen?

Damit eine Versicherung über die KSK für Sie in Frage kommt, müssen Sie eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ohne Arbeitgeber, in Deutschland und nicht nur nebenberuflich oder vorübergehend betreiben. Sie dürfen maximal einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen und müssen jährlich mindestens 3.900 Euro Gewinn erwirtschaften. Berufsanfänger beziehungsweise Existenzgründer sind in den ersten zwei Jahren vom Mindesteinkommen ausgenommen, sofern sie zum ersten Mal selbständig sind. Treffen diese Kriterien auf Sie zu, können Sie auf der Website der Künstlersozialkasse einen Antrag herunterladen. Gemeinsam mit bedeutsamen Anhängen wie Ihren Versicherungs- und Tätigkeitsnachweisen schicken Sie diesen per Post oder E-Mail an die Künstlersozialkasse. Diese entscheidet meist innerhalb weniger Wochen über Ihren Fall und wird Sie vermutlich in die Versicherung aufnehmen.

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