Die Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie richtet sich an freischaffende Künstler sowie Publizisten. Diese Berufsgruppe hat häufig mit einem niedrigen oder stark schwankenden Einkommen zu kämpfen. Dank des Künstlersozialversicherungsgesetzes bekommt diese Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.
Die für die Künstlersozialversicherung zuständige Stelle ist die Künstlersozialkasse(KSK). Sie dient als Ansprechpartner für alle selbstständigen Künstler und Publizisten.

Was ist Voraussetzung für die Versicherung?

Bei der Künstlersozialversicherung handelt es sich um eine sogenannte Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass jeder, der die Voraussetzungen erfüllt und sich bei der Künstlersozialkasse meldet, automatisch versichert ist.
Um versichert werden zu können, muss eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit auf Dauer erwerbsmäßig ausgeübt werden. Zudem muss ein jährliches Mindesteinkommen von mindestens 3900 Euro erzielt werden. Ausnahme hiervon sind Berufsanfänger. Diese müssen in den ersten 3 Jahren ihrer Tätigkeit kein Mindesteinkommen erzielen. Das Jahreseinkommen wird von den Versicherten jährlich im Voraus abgeschätzt. Bei der Einschätzung müssen die notwendigen Betriebsausgaben wie Miete oder Arbeitsmaterialien berücksichtigt werden. Alle Künstler und Publizisten, die bereits anderweitig sozial abgesichert sind, fallen nicht unter das Künstlersozialversicherungsgesetz. Als Künstler und Publizisten gelten beispielsweise Autoren, Bühnenbildner, Designer, Grafiker, Journalisten oder Kabarettisten.
Die Versicherung beginnt, sobald sich Künstler oder Publizisten bei der Künstlersozialkasse melden. Bei der Meldung müssen auch bestimmte Nachweise wie Zeugnisse, Veröffentlichungen oder Rezensionen vorgelegt werden.

Von wem werden die Beiträge gezahlt?

Die selbstständigen Künstler und Publizisten werden ähnlich wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer behandelt. So müssen sie die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen. Die andere Hälfte der Beiträge wird zum einen durch einen Bundeszuschuss und zum anderen durch Unternehmen, die die künstlerischen Leistungen in Anspruch nehmen, finanziert. Der Beitragssatz für Unternehmen liegt dabei bei 4,2%.
Grundlage für die Beitragsberechnung ist das voraussichtlich erzielte Jahreseinkommen. Bei der Berechnung müssen die jeweiligen Beiträge für Pflege-, Renten- und Krankenversicherung berücksichtigt werden.

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