Krankenversicherung zu teuer? Das können Selbstständige tun

In den letzten Jahren ist die Zahl der Selbstständigen in Deutschland ständig gestiegen. Die meisten von ihnen wollen die Chancen einer Unabhängigkeit kreativ für sich nutzen, andere sind zu diesem Schritt gezwungen, weil immer mehr Betriebe Aufgaben auslagern. Worin immer auch die Motivation für den Schritt in die Selbständigkeit besteht, sollte sich jeder bewusst sein, dass es immer wieder zu Phasen von finanziellen Engpässen kommen kann. Viele spielen dann mit dem Gedanken den Beitrag für die Krankenversicherung zu sparen. Dies ist jedoch keine gute Idee. Denn rein gesetzlich besteht in Deutschland für Selbstständige eine Krankenversicherungspflicht.

Das Problem der Berechnungsgrundlage

Lange Zeit war für die Selbstständigen die Bemessungsgrundlage ein großes Problem. So lag bis einschließlich 2018 die Mindestbemessungsgrenze bei 2282,50 Euro. Konkret hieß dies, dass die Krankenkassen davon ausgingen, dass ein Selbstständiger mindesten diesen Betrag im Monat erwirtschaftet. Von diesen 2282,50 Euro mussten dann die Selbstständigen rund 14 Prozent für die Krankenversicherung und noch einmal rund 2,5 Prozent für die Pflegeversicherung bezahlen. Der monatliche Mindestbeitrag für die Krankenkasse betrug somit für den Selbstständigen rund 420 Euro. Viele der Selbstständigen, insbesondere die Freiberufler, konnten sich diesen Betrag finanziell nicht leisten. Zwar konnten sie einen Antrag auf Absenkung der Mindestbemessungsgrenze auf 1522.50 Euro stellen. Doch waren für diesen Antrag eine Offenlegung aller Vermögenswerte des Antragstellers erforderlich. Wurde der Antrag dann bewilligt, lag nun der monatliche Beitrag bei rund 280 Euro. Auch dieser Betrag war für etliche Selbstständige nur schwer zu bezahlen.

Änderung der Berechnungsgrundlage ab 2019

Zum Glück hat der Gesetzesgeber das Problem der Krankenversicherung für Selbstständige erkannt. So wurde 2019 eine neue Mindestbemessungsgrenze gesetzlich festgelegt. Diese liegt nun bei 1038,33 Euro, so dass der Mindestbetrag für die Krankenversicherung zwischen 160 bis 190 Euro im Monat liegt. Damit dürfte wohl fast jeder Selbstständige seiner Krankenversicherungspflicht nachkommen können.

Vorteile der Künstlersozialversicherung

Für den Teil der Selbständigen, die im künstlerisch-kreativen Bereich tätig sind, ist der Beitritt in die Künstlersozialversicherung von großem Vorteil. Hierbei handelt es sich nicht um eine Krankenkasse, sondern die Versicherung verwaltet die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge seiner Mitglieder. Dabei übernimmt die Künstlersozialversicherung den sogenannten Arbeitgeberanteil, also fünfzig Prozent der Beitragssumme. Institutionen und andere Auftraggeber für künstlerische Tätigkeiten (z.B. Theater, Museen, Konzertveranstalter) müssen wiederum einen Beitrag an die Künstlersozialversicherung abgeben. Für den künstlerisch tätigen Selbstständigen ist diese Form der Krankenversicherung mit Abstand die günstigste.

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