Verlustvortrag und Verlustrücktrag: So können Sie Steuern sparen
Nicht immer läuft alles finanziell so, wie man es erwartet hatte. Dafür hat der Gesetzgeber den Verlustvortrag und einen Verlustrücktrag bei der Steuerklärung vorgesehen. Der Job kann gekündigt worden sein oder die Ausbildung hat viel Geld gekostet. Wenn dann in einem Jahr die Kosten die Einnahmen übersteigen, möchte niemand darauf sitzen bleiben. Sie melden Ihrem Finanzamt einen Verlustabzug. Gerade Studenten geraten oft in diese Lage mit einem teuren Studium. Wichtig ist es nun, dass Sie hier alles richtig machen und sich über die Begriffe im Klaren sind.
Mit dem Verlustabzug ist es Ihnen möglich, Verluste in der Steuererklärung zu berücksichtigen und so steuersparend wirksam werden zu lassen. Sie haben die Wahl für eine Steuerminderung mit zwei Möglichkeiten. Einmal rückwirkend mit dem Vorjahr. Das ist dann der Verlustrücktrag oder mit dem kommenden Jahr, das ist dann der Verlustvortrag. Geregelt ist dieser Vorgang im § 10d des Einkommensteuergesetzes. Hier ist auch die Höhe festgelegt. Einzelpersonen können bis zu 1 Million Euro und Ehepaare bis zu 2 Millionen Euro von steuerpflichtigen Einnahmen geltend machen, die nochmals bis zu 60 Prozent in Sonderfällen erhöht werden kann. Diese werden dann in eine unbegrenzte Zukunft übernommen und verringern die Steuern, bis der Betrag aufgebraucht ist.
Besonders Studenten kommen schnell in die Lage, hohe Kosten während des Studiums anzuhäufen. Diesen wird mit diesen Möglichkeiten der Steuerminderung geholfen, solch einen Verlust wenigstens in Grenzen zu halten. Es lohnt sich, wenn Sie zu allen Kosten die Quittungen und Zahlungsbelege sammeln und aufbewahren für Fortbildungskosten, Fahrtkosten und Lebensunterhaltungskosten. In diesem Falle kommt wohl nur ein Verlustabzug als Verlustvortrag infrage. Denn auch wenn Sie als Student eine Arbeit nachgegangen sind, werden Sie nicht die Ausgaben mit dem Einkommen haben decken können. Aber auch Studenten ohne Einkommen können mit einer Steuererklärung diese Minderung für die Zukunft beantragen. Ein Verlustrücktrag würde hier kaum Sinn machen.
Sie müssen sich in der Steuererklärung entscheiden, ob sie den Verlust rückwirkend oder in der Zukunft geltend machen wollen. Als Selbstständiger kann eine weitere Variante interessant sein. Es ist dabei möglich, den Betrag in zwei Teile zu aufzuteilen. Der eine Teil wird als Verlustrücktrag und der andere als Verlustvortrag angegeben. Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn der Verlust den Gewinn des Vorjahres übertrifft. Dabei kann der verbleibende Rest mit den Einkommen der folgenden Jahre verrechnet werden, bis der Betrag aufgebraucht wurde.