Unternehmensnachfolge – Auf was Sie achten sollten

Es handelt sich bei der Unternehmensnachfolge um die Übernahme eines bereits existierenden Unternehmens. Die Gründe für diese Übernahme sind variabel. Es kann zum Beispiel altersbedingt, aufgrund von Krankheit oder bei Ableben des Unternehmens, zu einer Nachfolge kommen.

Grundsätzlich lässt sich die Unternehmensnachfolge in zwei Bereiche gliedern, die Führungsnachfolge und die Eigentumsnachfolge. Bei der Führungsnachfolge geht es ausschließlich um die Besetzung einer Position, nämlich der, wie der Name bereits sagt, Führungsposition.
Bei der Eigentumsnachfolge geht es hingegen um die gesamte Übernahme des Unternehmens. Es kommt also zum Verkauf oder einer unentgeltlichen Übertragung des Unternehmens.

Zu beachten ist bei der Unternehmensnachfolge, dass der Nachfolger einen entsprechenden Fortführungsplan ausarbeitet. Sie sollten ebenfalls darauf achten, welche unternehmerischen Ziele sie während des Inhaberwechsels und welche persönlichen Ziele Sie nach der Übergabe verfolgen. Zudem ist in jedem Fall zu prüfen, ob Sie kaufmännisch und fachlich in der Lage sind, dass Unternehmen weiterzuführen. Ein Sonderfall in der Unternehmensnachfolge ist hier der Management-Buy-Out. In diesem Fall kauft ein Mitarbeiter das Unternehmen mit seinem Kapital. Das hat den Vorteil, dass der Mitarbeiter bereits über entsprechende Expertise in den Abläufen des Unternehmens verfügt.
Die Kaufpreisermittlung spielt eine wichtige Rolle bei der Nachfolgeregelung – denn Käufer und Verkäufer möchten einen optimalen Preis erzielen. Um einen adäquaten Kaufpreis zu ermitteln, sollten Ergebnisse aus der Vergangenheit, Prognosen zu finanziellen Überschüssen sowie eine Diskontierung stattfinden. Ebenfalls bietet sich die Einbindung der Due Diligence an. Dieser Fachbegriff beschreibt die Überprüfung aller Eckdaten eines Unternehmens. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel Unternehmenserfolg in der Vergangenheit, Positionierung am Markt sowie strategische Ziele.
Ebenfalls zu klären, ist die Haftung bei der Firmennachfolge. Dieser Bereich lässt sich in drei Gebiete aufspalten. Haftung für alte Schulden, hierbei kann der Nachfolger alte Schulden, zum Beispiel der Sozialversicherung oder gegenüber dem Finanzamt, übernehmen. Haftung für Steuern: Der Nachfolger übernimmt die Haftung für in der Vergangenheit angefallene Steuerschulden. Zudem kann es zu einer Haftung für gepachtete Gegenstände und Grundstücke kommen.
Ein wichtiger Punkt ist hierbei – das Haftkapital. Das Haftkapital oder auch Eigenkapital hat die Aufgabe, künftige Verluste aufzufangen, ohne Zahlungsansprüche der Gläubiger zu gefährden.

Als Alternative zur Nachfolge bietet sich die Franchise an. Hier kann ebenfalls ein bereits am Markt etabliertes Geschäftsmodell übernommen werden. Der Unterschied zur Unternehmensnachfolge liegt dabei an der Übernahme einer Markenstrategie, nicht aber eines konkreten Unternehmens. Des Weiteren ist der Unternehmensstandort, meist, frei wählbar.

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