Mitarbeiterbeteiligung – Unternehmensanteile oder Virtual Shares?
Mitarbeiterbeteiligung- allgemeine Informationen
Unter dem Begriff der Mitarbeiterbeteiligung versteht man die Vergütung von Mitarbeitern in Abhängigkeit vom Erfolg des Unternehmens. Dies ist ein hilfreiches Mittel bei der Motivation von Mitarbeitern und der Förderung des firmeninternen Innovationsgeistes. Des Weiteren erleichtert eine gut durchdachte und effektive Mitarbeiterbeteiligung die Suche nach qualifiziertem Fachpersonal um einiges. In den meisten Beteiligungsverträgen wird festgelegt, was mit den Anteilen passiert, sollte der Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. In den meisten Fällen wird hierbei das Good Leaver / Bad Leaver – Verfahren eingesetzt. Verliert der Angestellte unverschuldet, beispielsweise aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen, seine Stelle, bleiben ihm seine Anteile erhalten. Andernfalls muss er sie abgeben.
Bei der Beteiligung unterscheidet man zwischen verschiedenen Varianten.
Direkte Unternehmensbeteiligung
Bei der direkten Beteiligung durch Unternehmensanteile wird der Mitarbeiter zum Mitunternehmer und hat bestimmte Rechte, beispielsweise hinsichtlich wichtiger Entscheidungen. Diese Variante stellt momentan in Deutschland die am weitesten verbreitete Art der Mitarbeiterbeteiligung dar. Besonders für die Angestellten bieten reale Firmenanteile den Vorteil, dass auf dem Aktienmarkt zu jedem Zeitpunkt klar verfolgt werden kann, über welchen Wert die eigene Beteiligung verfügt.
Aktien besitzen jedoch, vor Allem auf Seiten der Unternehmensleitung, einige Nachteile. Zum einen wird hierdurch die Struktur der begrenzten und übersichtlichen Unternehmensführung aufgelöst. Wie bereits angesprochen verfügen Inhaber von Unternehmensanteilen über bestimmte Mitspracherechte. Dies kann den Prozess der Entscheidungsfindung erheblich in die Länge ziehen und ist des Weiteren mit einem hohen notariellen Aufwand und Richtlinien bezüglich der Besteuerung verbunden. Da die Übertragung der Anteile für die Unternehmen ein geldwerter Vorteil ist, liegt die Last der Besteuerung beim Mitarbeiter.
Virtual Shares (oder auch Virtual Stock Options (VSO))
Um sich diesen bürokratischen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeiter zu entziehen, greifen mittlerweile viele Unternehmen auf das Prinzip der Virtual Shares zurück. Unter diesem versteht man eine junge Alternative zu Aktien, bei der die Mitarbeiter nicht proportional zum Umsatz, sondern vielmehr im Verhältnis zur Unternehmensentwicklung entlohnt werden. Es handelt sich dabei um ein schuldenrechtliches Abkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Besonders verbreitet ist dieses Verfahren bei Startups und anderen kleinen Unternehmen, die auf lange Sicht über eingeschränkte finanzielle Liquidität verfügen. Die prozentuale Beteiligung des Personals resultiert nicht nur in hochmotivierten Mitarbeitern, da diese direkt finanziell vom Unternehmenserfolg profitieren. Weiterhin wird dabei für die Unternehmensführung das Risiko der frühzeitigen Verschuldung oder Kapitalbelastung der Firma umgangen.
Für die Mitarbeiter stellt dieses Verfahren allerdings eine, im Vergleich zu der Beteiligung durch Aktien, weniger transparente und häufig auch weniger gewinnbringende Alternative dar.
Vesting und Cliff-Period
Je nach erfolgreicher und gewinnbringender Leistung des einzelnen Mitarbeiters, erhält dieser eine virtuelle Prämie in Form einer Beteiligung am Unternehmenswert. Auf diese hat er jedoch erst nach Ablauf der sogenannten Cliff-Period Anspruch. Darunter versteht man den Zeitraum, in dem sich der Mitarbeiter seine Beteiligung durch gewinnbringende Arbeit verdienen kann. Diesen Prozess nennt man in Fachkreisen auch Vesting.
Stille Beteiligung
Eine weitere Form der Unternehmensbeteiligung stellt die stille Beteiligung dar. Hierbei zahlt ein externer Gesellschafter Kapital in das Unternehmen ein und ist, abhängig von der Höhe der Einlage, am Gewinn, jedoch ebenfalls am Verlust des Unternehmens, beteiligt.